Hallo Stefan,
: Im Bundesnaturschutzgesetz § 44, wenn ich mich recht erinnere.
Nein, da steht es definitiv nicht. s.dort: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnatschg_2009/gesamt.pdf. Im $44 geht es nur um besonders geschützte Arten, der Verkaus von diesen ist dort untersagt.
In der Bundesartenschutzverordnung (§2 Ausnahmen) sind dann die Ausnahmeregelungen bezüglich des Sammelns von Steinpilzen etc. für den Eigenbedarf aufgeführt. Und genau dort steht dann, dass die Bundesländer bezüglich dieser Arten noch weitergehende AUsnahmeregelungen beschliessen können. Dies hat das Bundesland Bayern wohl getan und erteilt auch für bestimmte Arten Genehmigungen für gewerbliches Sammeln. Dies bezieht sich aber nur auf geschützte Arten.
Wie erklärst Du Dir sonst, dass mir die Regierung von Schwaben sogar noch mitteilt, dass ich keine Genehmigung für den Verkauf von Totentrompeten benötige?
Mag sein, dass in anderen Bundesländern andere Regelungen getroffen werden, aber ein bundeseinheitliches Verbot des Verkaufs von in Deutschland gesammelten Wildpilzen gibt es nicht.
Birgit