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Verordnungen für Pilzschutzfreaks

Markus H., (vor 9897 Tagen)

Hallo Freaks!

Nach den letzten Diskussionen über diverse Verordnungen in den Landen der Alpen bin ich noch einige Informationen schuldig geblieben.

In Österreich gibts folgende Verordnungen:

In Salzburg: Pilzeschutzverordnung (Landesgesetzblatt 47/1994)

In Tirol: Tiroler Pilzschutzverordnung (LGBl. 30/1992)

In Kärnten: Pilzverordnung (LGBl. 53/1996)

Alle Verordnungen bauen auf das jeweilige Naturschutzgesetz auf (wieder in jedem Bundesland anders).

Kurz gilt in diesen Bundesländern folgendes:

In Salburg: Verboten ist das Sammeln von Pilzen vor 07:00 und nach 19:00 Uhr, ab 1.Okt. bereits ab 17:00 Uhr - keine Gewichtsbeschränkung!! Im Gesetzesanhang sind Gebiete angeführt mit Sammelverboten.

In Tirol: Dürfen Pilze nur an geraden Tagen des Monats zw. 07:00 und 19:00 Uhr gesammelt werden. Gewichtsbeschränkung 1 kg/Person u. Tag. Im Anhang sind Gebiete angeführt mit Sammelverboten.

In Kärnten: Dürfen geschützte Pilze lt. Anhang nicht gesammelt werden, teilweise geschützte Pilze nur in der Zeit v. 15.6. - 30.9. von 07:00 bis 18:00 Uhr. Gewichtsbeschränkung 2 kg/Person u. Tag. (zu den tlw. gesch. zählen u.a. alle Steinpilze, Pfifferlinge, Parasol, sämtliche Morcheln, Schweinsohr, Brätling, usw.)

Natürlich gibts in jedem Gesetz auch besondere Bestimmungen:

z.B. sind lt §4 Abs 2 in Kärnten die gesammelten Pilze am Fundort grob zu säubern!!

oder in Salzburg dürfen nur Pilze gesammelt werden, die zum Verzehr geeignet sind (keine giftigen, ungenießbaren Arten, alte oder wurmstichige) - Steht so drin!!

oder in Tirol, wo es eine Ausnahme der Gewichtsbeschränkung v. 1 kg gibt, wenn der einzelne Pilz über 1 kg hat!!

Wer die Verordnungen haben möchte solls sagen.

Bis dann Ciao Markus H.

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