Hallo Matthias,
vielen Dank für deinen Link zur Bundesartenschutzverordnung. Aber, entweder ist es mal wieder zu spät, oder ich kann nicht richtig lesen, oder mit dem Schutz der Morcheln vor eigenem Verzehr ist es nicht so schlimm wie behauptet. Da steht doch:
"§ 2 Ausnahmen
(1) Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des
Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten,
soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:
Boletus edulis Steinpilz
Cantharellus spp. Pfifferling - alle heimischen Arten
Gomphus clavatus Schweinsohr
Lactarius volemus Brätling
Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe - alle heimischen Arten
Morchella spp. Morchel - alle heimischen Arten
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in Satz 1 genannten
Pilze weitergehende Ausnahmen von den dort genannten Verboten zulassen, solange und
soweit die Erhaltung der betreffenden Arten landesweit oder in bestimmten Landesteilen
nicht gefährdet ist."
Am besten erscheint mir allerdings eine Verfütterung der Knollen an Wildschweine. Die verbreiten den Pilz dann brav auf natürliche Weise.
Mit lieben Grüßen an alle, Peter!
Hallo Rebecca,
da hast du Recht, Trüffel sind in Deutschland komplett geschützt,
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf
viele Grüsse
Matthias