Gilt die 1 kg grenze auch für Spitzmorcheln...
...die im Rindenmulch auf privatgelände wachsen?? Nur mal so aus Neugierde gefragt, falls ich mal das unwahrscheinliche Glück haben sollte.
mfg Schdaipilz
...die im Rindenmulch auf privatgelände wachsen?? Nur mal so aus Neugierde gefragt, falls ich mal das unwahrscheinliche Glück haben sollte.
mfg Schdaipilz
ist wohl ein unausrottbar .....
In keinem Gesetzestext ist von "1 kg" die Rede (*). Es wird stets von "geringen Mengen für Eigenbedarf" gesprochen oder ein ähnlicher Wortlaut zu finden sein. Was aber "geringe Menge" und "persönlicher Bedarf" ist, steht nirgends definiert.
Schaut mal hier z.B.:
http://www.tlug-jena.de/flora_p/index.html -> "Spezielle Schutzbestimmungen für Pilze".
Insbesondere folgende beiden Sätze sind da von Interesse:
"So ist es nach § 2 Abs. 1 BArtSchV erlaubt, Pilze der Arten Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe und Morchel der Natur zu entnehmen, soweit damit lediglich der eigene Bedarf gedeckt wird (§ 28 Abs. 2 ThürNatG). Die einschlägige Kommentierung des Naturschutzrechts schließt in den Eigenbedarf auch den familiären Bedarf mit bis zu 8 Personen ein (LOUIS 1994)." [Fettdruck von mir]
LOUIS 1994 kommentierte also diese undefinierte Gesetzeslage damit, dass Eigenbedarf "der familiäre bedarf mit bis zu 8 Personen" sei. Wenn ich für 8 Personen also üppig Pilze kochen will, dann brauche ich mindestens 500gr Frischpilze pro Person, damit nach dem Putzen und Kochen noch vernünftig was übrig bleibt. Damit käme ich dann rechnerisch auf 4 kg.
Diese Kommentierungen zu den Gesetzen (sofern sie von Fachleuten sind, was LOUIS definitiv ist) werden zu nahezu 100% vor Gericht Anerkennung fnden, falls es zu einem Rechtsstreit käme.
(*) Ausnahme im Regierungsbezirk Freiburg, hier gilt nach mündlicher Auskunft tatsächlich eine 1-Kilo-Grenze! Den entsprechenden Verordnungstext habe ich bisher aber noch nicht gefunden.
beste Grüße,
Andreas
Hallo Andreas,
hier ist ein Merkblatt der Regierungspräsidien BW, das die 1kg-Regel enthält:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1101323/rpf-ref56-pilzschutz.pdf
Grüße
Martin
Hallo Martin,
o.k., aber auch das ist erst mal nur ein Merkblatt und kein Gesetz und somit auch nicht bindend.
beste Grüße,
Andreas
Hallo Andreas,
hier ist ein Merkblatt der Regierungspräsidien BW, das die 1kg-Regel enthält:http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1101323/rpf-ref56-pilzschutz.pdf
Grüße
Martin
Interessant finde ich auch die Begründung, warum man Pilze nicht in der Plastiktüte sammeln sollte.
Hallo
Dürfte ich Spitzmorcheln die im Rindenmulch auf privatgelände wachsen in großen Mengen und zum Verkauf sammeln. Eigentümer natürlich einverstanden, oder nicht daheim
oder bräuchte man dafür auch eine Genehmigung vom Landratsamt? also rein theoretisch halt, für mich wäre das aber wie Salat aus dem Garten also nix mit Naturschutz und so.
mfg Schdaipilz
Hallo Schdaipilz,
soviel wie ich weis gilt der Naturschutz auch dort. Also wenn Dein Garten voller Steinpilze steht darfst Du trotzdem nur das "1kg" für den eigenen Bedarf sammeln. 
Man darf auch keinen Baum im eigenen Garten ohne Genehmigung fällen der mehr als 30cm (bei der Grenze bin ich mir nicht 100% sicher) Durchmesser hat. Bei bösen Nachbarn hat man da gleich ne Anzeige am Hals, muss ne Strafe zahlen, was noch zu verschmerzen wäre, und muss einen Baum in gleicher größe neu pflanzen, was richtig teuer wird.
Gruß Joschi
also nix mit Naturschutz und so.
Ganz recht. "Naturschutz" ist ein ideologisch aufgeladener Begriff. In vielen Fällen werden durch sogenannte "Naturschutzmaßnahmen" lediglich bestimmte biologische Arten protektiert (tw. auch solche, bei denen durch die Protektionsmaßnahmen sich später aus Natursicht verhängnisvolle Folge- und Wechselwirkungen ergeben, von denen die Naturschützer behaupten, dass man sie nicht hätte vorhersehen können). Diese Arten werden nomenklatorisch in Listen festgelegt, unabängig davon, ob sie in einer naturnahen oder naturfernen Umgebung vorkommen. Andererseits werden Naturschutzmaßnahmen auch für Kulturbiotope getroffen. Wachholderheiden oder Hutewaldwiesen haben z. B. mit Natur wenig bis nichts zu tun und würden ohne besondere Pflege von "der Natur" schnell zugewuchert.
Naturschutz ist demnach in den meisten Fällen Artenschutz und Kulturschutz. Damit es sich in der Bevölkerung besser verkauft, nennt man es Naturschutz.
(*) Ausnahme im Regierungsbezirk Freiburg, hier gilt nach mündlicher Auskunft
tatsächlich eine 1-Kilo-Grenze! Den entsprechenden Verordnungstext habe
ich bisher aber noch nicht gefunden.
Hallo Andreas,
http://www.loerrach-landkreis.de/servlet/PB/show/1497001/Merkblatt-Sammeln%20von%20Pilzen.pdf
http://www.frsw.de/kleines-wiesental1.htm#Zu%20viele%20Pilze%20im%20Gep%C3%A4ck:%201%20kg/Person%20elaubt
Im Landkreis Lörrach sieht man das offensichtlich anders.
Ob Hans da mal einen Musterprozeß anstrengen will 
Gruß Alis
Hallo Andreas,
......
Im Landkreis Lörrach sieht man das offensichtlich anders.
Ob Hans da mal einen Musterprozeß anstrengen will
Gruß Alis
Kein Wunder, dass der Landkreis Lörrach solche Verordnungen erlässt, angesichts der südlichen, pilzräuberischen Nachbarn. *gg*
Die Verordnung dürfte trotz der Pilzräuber aus dem Nachbarland möglicherweise in einem Musterprozess kassiert werden.
Also Prozess anstrengen!
Pilzige Grüsse
hansuwe
Hallo Alis,
http://www.loerrach-landkreis.de/servlet/PB/show/1497001/Merkblatt-Sammeln
%20von%20Pilzen.pdf
Das ist ein Merkblatt und kein Gesetzestext. Außerdem ist da die Rede von "in der Verwaltungspraxis hat sich etabliert ..." - naja, fragt sich in wessen Verwaltungspraxis und ob jeder Richter das auch so sehen würde, wenn die Kommentierung von LOUIS da ganz andere Ergebnisse zeigt.
Aber Lörrach gehört meines Wissens zum Regierungsbezirk Freiburg, und den hatte ich ja als Ausnahme bereits genannt: Hier ist wohl die 1-Kilo-Grenze tatsächlich in der Umsetzung des Buneds-/Landesnaturschutzgesetzes gesetzlich festgeschrieben.
http://www.frsw.de/kleines-wiesental1.htm#Zu
%20viele%20Pilze%20im%20Gep%C3%A4ck:%201%20kg/Person%20elaubt
Auch das Kleine Wiesental gehört zum Regierungsbezirk Freiburg - s.o.
beste Grüße,
Andreas
Hallo Schdaipilz,
soviel wie ich weis gilt der Naturschutz auch dort. Also wenn Dein Garten
voller Steinpilze steht darfst Du trotzdem nur das "1kg" für den
eigenen Bedarf sammeln.
Man darf auch keinen Baum im eigenen Garten ohne Genehmigung fällen der mehr
als 30cm (bei der Grenze bin ich mir nicht 100% sicher) Durchmesser hat.
Bei bösen Nachbarn hat man da gleich ne Anzeige am Hals, muss ne Strafe
zahlen, was noch zu verschmerzen wäre, und muss einen Baum in gleicher
größe neu pflanzen, was richtig teuer wird.
Gruß Joschi
dazu:
man darf auch ohne Angelschein nicht in der eigenen Badewanne angeln, sondern den Karpfen z.B; nur Kächern.
Gruss Jorge
dazu: man darf auch ohne Angelschein nicht in der eigenen Badewanne angeln,
sondern den Karpfen z.B; nur Kächern.
Hallo Jorge
Was Joschi hier beitrug ist ein tatsächlicher Fall bei uns im nördlichen Pfälzerwald. Direkt neben dem betroffenen Grundstück wurde etwa zeitgleich der komplette Wald mit behördlicher Genehmigung für eine Baumaßnahme gerodet.
Auf dem Foto im Fordergrund das gerodete Grundstück, rechts dahinter das betroffene Grundstück.
Gruß
Dieter
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