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Marktpilze - Handel mit Pilzen

Werner, (vor 9105 Tagen)

Hallo,

eine Frage, die mich interessieren wuerde: Weiss jemand, wie die gesetzliche Regelung fuer Marktpilze ist, i.e. welche Pilze gehandelt werden duerfen und wo man eine solche Liste einsehen kann?

Ausserdem wuerde mich nur so rein theoretisch interessieren, ob es z.B. legal waere, in einem Restaurant z.B. Rauchbl. Schwefelkoepfe oder Anis-Klumpfuesse anzubieten?

Ich habe nicht vor Handel zu treiben oder dergleichen, die Frage ist als 'Winterfrage akademischer Natur' gedacht.

Vielen Dank fuer evtl. Auskuenfte,

Werner G. Pflaum

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Re: Marktpilze - Handel mit Pilzen

Huperzia ⌂, (vor 9105 Tagen) @ Werner

Hallo,
eine Frage, die mich interessieren wuerde: Weiss jemand, wie die gesetzliche
Regelung fuer Marktpilze ist, i.e. welche Pilze gehandelt werden duerfen
und wo man eine solche Liste einsehen kann?
Ausserdem wuerde mich nur so rein theoretisch interessieren, ob es z.B. legal
waere, in einem Restaurant z.B. Rauchbl. Schwefelkoepfe oder
Anis-Klumpfuesse anzubieten?

Hallo werner,

nur mal kurz vorweg, bevor die ausführlicheren Antworten kommen: Rauchblättriger Schwefelkopf ist ein "Marktpilz" - zumindest in meiner Erinnerung und ich hab solcherlei Listen schon mal irgendwo gesehen. Anisklumpfuß ist sicherlich keiner.

Viele Grüße,

Tanja

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Re: Marktpilze - Handel mit Pilzen

Boletus ⌂, (vor 9105 Tagen) @ Werner

Hallo Werner

Die Regelung in Deutschland ist mir nicht bekannt. Wie die Sache in der Schweiz läuft kannst du hier sehen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/817_022_291/app1.html

herzliche Grüsse
Sepp

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Re: Marktpilze - Handel mit Pilzen

Andreas Gminder, (vor 9105 Tagen) @ Werner

Hallo,
eine Frage, die mich interessieren wuerde: Weiss jemand, wie die gesetzliche
Regelung fuer Marktpilze ist, i.e. welche Pilze gehandelt werden duerfen
und wo man eine solche Liste einsehen kann?
Ausserdem wuerde mich nur so rein theoretisch interessieren, ob es z.B. legal
waere, in einem Restaurant z.B. Rauchbl. Schwefelkoepfe oder
Anis-Klumpfuesse anzubieten?
Ich habe nicht vor Handel zu treiben oder dergleichen, die Frage ist als
'Winterfrage akademischer Natur' gedacht.
Vielen Dank fuer evtl. Auskuenfte,
Werner G. Pflaum

Hallo,

neinem Kenntnisstand nach kann man in Deutschland alles verhökern was nicht in der Bundesartenschutzverordnung verboten wird. Und meines Wissens stehen da jetzt gar keine Pilze mehr drin. Früher waren da z.B. alle Leccinum-Arten, alle Tuber-Arten, Boletus regius, fechtneri, edulis (dieser zu Eigenbedarf erlaubt), alle Saftlinge etc. drin.

Wenn also jemand so leckere Sachen wie Nebelgraue Rötelritterlinge oder Anis-Zählinge oder Schwefelporlinge verkaufen will, so ist das wohl erlaubt. Selbst wenn jemand Giftpilze verkauft kann man ihm kaum an den Karren fahren. Bestenfalls kriegt er 'ne Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung, aber dazu muss man ihm auch erst mal besondere Unachtsamkeit nachweisen.

Schizophren in diesem Zusammenhang ist, dass man in den Supermärkten und Wochenmärkten so oft "Deutsche Steinpilze" angeboten sieht (und früher schon gesehen hat), wo das doch lt. Bundesartenschutzverordnung verboten sein sollte. Und dass die alle aus dem Bayerischen Wald kommen, von Sammlern mit Ausnahmegenehmigung, das glaubt ja wohl keiner!

Das ganze Thema ist leider eine nebulöse Grauzone, nicht umsonst hat es Karin Montag zu ihrem Buch inspiriert, das tatsächlich täglich Realität werden kann!

Gruß,
Andreas

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Re: Marktpilze - Handel mit Pilzen

Huperzia ⌂, (vor 9105 Tagen) @ Andreas Gminder

Hallo,
neinem Kenntnisstand nach kann man in Deutschland alles verhökern was nicht
in der Bundesartenschutzverordnung verboten wird. Und meines Wissens
stehen da jetzt gar keine Pilze mehr drin. Früher waren da z.B. alle
Leccinum-Arten, alle Tuber-Arten, Boletus regius, fechtneri, edulis
(dieser zu Eigenbedarf erlaubt), alle Saftlinge etc. drin.

Hallo Andreas,

Wann soll sich das denn geändert haben?

Wenn also jemand so leckere Sachen wie Nebelgraue Rötelritterlinge oder
Anis-Zählinge oder Schwefelporlinge verkaufen will, so ist das wohl
erlaubt. Selbst wenn jemand Giftpilze verkauft kann man ihm kaum an den
Karren fahren. Bestenfalls kriegt er 'ne Geldstrafe wegen fahrlässiger
Körperverletzung, aber dazu muss man ihm auch erst mal besondere
Unachtsamkeit nachweisen.

Wenn jemand wissentlich Giftpilze als Speisepilze verkauft, ist das Betrug und selbst wenn nicht, kann es fahrlässige Körperverletzung oder Tötung sein.
Und dann hat die Gewerbeaufsicht: Wenn du dies Gewerbe betreibst, mußt du "zuverlässig" sein und dazu zählt beim Pilzverkauf wahrscheinlich auch die Kenntnis von Giftpilzen.

Dann gibt es noch Lebensmittelverordnungen, die unter anderem auch den Zustand der Lebensmittel regelt und wer Georg Müller (den anderen) kennt, weiß was ich meine ;-).

Gruß,
Andreas

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Re: Marktpilze - Handel mit Pilzen

Matzinger, (vor 9105 Tagen) @ Huperzia

Hallo Andreas,
Wann soll sich das denn geändert haben?
Wenn jemand wissentlich Giftpilze als Speisepilze verkauft, ist das Betrug
und selbst wenn nicht, kann es fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
sein.
Und dann hat die Gewerbeaufsicht: Wenn du dies Gewerbe betreibst, mußt du
"zuverlässig" sein und dazu zählt beim Pilzverkauf
wahrscheinlich auch die Kenntnis von Giftpilzen.
Dann gibt es noch Lebensmittelverordnungen, die unter anderem auch den
Zustand der Lebensmittel regelt und wer Georg Müller (den anderen) kennt,
weiß was ich meine ;-).

Hallo Tanja,
die Bundesartenschutzverordneung ist meines Wissens nach 1996 geändert worden, seitdem dürfen wieder wie Andreas schon schreibt wieder alle ehemals geschützten Pilze gesammelt werden.
gruß Matzinger

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Re: Marktpilze - Handel mit Pilzen

Huperzia ⌂, (vor 9105 Tagen) @ Matzinger

Hallo Tanja,
die Bundesartenschutzverordneung ist meines Wissens nach 1996 geändert
worden, seitdem dürfen wieder wie Andreas schon schreibt wieder alle
ehemals geschützten Pilze gesammelt werden.
gruß Matzinger

Hallo matzinger,

Ist ja echt blöd!
Ich hab eine Verordnung von 1995 da und war immer in dem Irrglauben, daß sich daran zumindest nicht viel ändert :-(.
Also darf ich wieder alles sammeln? ...mal abgesehen vom Hallimasch im Naturschutzgebiet ;-)?

Und ich Dummkopf hab beim Saftling- und Rotkappenpflücken ein schlechtes Gewissen >:-(.

Viele Grüße,

Tanja

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Re: Marktpilze - Handel mit Pilzen

hansuwe, (vor 9105 Tagen) @ Werner

Hallo,
eine Frage, die mich interessieren wuerde: Weiss jemand, wie die gesetzliche
Regelung fuer Marktpilze ist, i.e. welche Pilze gehandelt werden duerfen
und wo man eine solche Liste einsehen kann?
Ausserdem wuerde mich nur so rein theoretisch interessieren, ob es z.B. legal
waere, in einem Restaurant z.B. Rauchbl. Schwefelkoepfe oder
Anis-Klumpfuesse anzubieten?
Ich habe nicht vor Handel zu treiben oder dergleichen, die Frage ist als
'Winterfrage akademischer Natur' gedacht.
Vielen Dank fuer evtl. Auskuenfte,
Werner G. Pflaum

Hallo Werner,

da bisher noch niemand drauf gekommen ist, hier ein Link.
Es gibt sehr wohl Vorschriften, die man tunlichst beachten sollte wenn man nicht belangt werden will wegen "Inverkehrbringens" von Pilzen, die nicht auf dieser Liste sind:

http://www.dgfm-ev.de/gs/1996_2/gs_962.html#Lebensmittel

Pilzige Grüsse

Hansuwe

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Re: Marktpilze - Handel mit Pilzen - kürzerer Link

hansuwe, (vor 9105 Tagen) @ hansuwe

Hallo Werner,
da bisher noch niemand drauf gekommen ist, hier ein Link.
Es gibt sehr wohl Vorschriften, die man tunlichst beachten sollte wenn man
nicht belangt werden will wegen "Inverkehrbringens" von Pilzen,
die nicht auf dieser Liste sind:
http://www.dgfm-ev.de/gs/1996_2/gs_962.html#Lebensmittel
Pilzige Grüsse
Hansuwe

Hier ist ein etwas einfacherer Link:

http://home.t-online.de/home/320071814656/lebensm.htm

Pilzige Grüsse

Hansuwe

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teilweiser Schutz - Liste mit Marktpilzen

Birgit, (vor 9105 Tagen) @ Huperzia

Hallo Tanja,

Ist ja echt blöd!
Ich hab eine Verordnung von 1995 da und war immer in dem Irrglauben, daß sich
daran zumindest nicht viel ändert :-(.
Also darf ich wieder alles sammeln? ...mal abgesehen vom Hallimasch im
Naturschutzgebiet ;-)?

Vollkommen geschützte Pilze gibt es anscheinend nicht mehr, das wären wie bei Pflanzen z.B. auch Pilze, die man gar nicht sammeln darf. Für teilweise geschützte Pilze und um die geht es ja z.B. bei Steinpilzen, Pfifferlingen oder Morcheln gibt es die Beschränkung, daß nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden darf, die berühmte Menge von1 kg. Würd mich ja mal interessieren ob im Gesetz/Verordnung tatsächlich 1 kg drin steht. Diese teilweise geschützten Pilze dürfen nur mit einer der scheinbar recht seltenen Ausnahmegenehmigungen gewerblich geammelt werden. Dieses Jahr wurden z.B. auf dem VIktualienmarkt oberfränkische Pfifferlinge angeboten. Andere Pilze, die auf der Liste der Marktpilze stehen dürfen, mit Gewerbeschein natürlich ;-), legal verkauft werden.

Und ich Dummkopf hab beim Saftling- und Rotkappenpflücken ein schlechtes
Gewissen >:-(.

Willst du jetzt demnächst ne Saftlingsmahlzeit kochen?? ;-) Das schlechte Gewissen kommt bei mir eher daher, wenn die Pilze wirklich selten sind. Dass teilweiser Schutz bei Pilzen nicht immer was mit der wirklichen Seltenheit zu tun hat, sieht man ja an Steinpilzen.

Wo man nach wie vor überhaupt keine Pilze sammeln darf (auch keine Pflanzen, Blätter, Steine, Vogelfedern, rein überhaupt gar nix) sind Naturschutzgebiete. Egal ob der Pilz geschützt ist oder nicht.

Früher (jetzt vielleicht auch noch) war übrigens mal bei den Internetseiten vom Tintling ne Liste mit den Marktpilzen zu finden.

Wie haben denn eigentlich deine Herbsttrompeten geschmeckt???

Gruß

Birgit

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Re: teilweiser Schutz - Liste mit Marktpilzen

Huperzia ⌂, (vor 9104 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit,
Willst du jetzt demnächst ne Saftlingsmahlzeit kochen?? ;-)

Keine Angst, aber Saftlinge nimmt man ja immer mal zum Bestimmen oder eintüten mit nach Hause ;-).

Wie haben denn eigentlich deine Herbsttrompeten geschmeckt???

Waren superlecker und vor allem der Milchling hat - wie immer bei Pilzen - kräftig zugelangt :-))).

Viele Grüße,

Tanja