Re: Schopftintling: kein Speisepilz?
Hallo zusammen,
was ich noch nie verstanden habe ist, dass im Anhang der Bundesartenschutzverordnung ausschliesslich Speisepilze aufgefuehrt werden. Offensichtlich gingen die Ersteller davon aus, dass Pilze nur vor Sammlern geschuetzt werden muessen. Das bedeutet, ich darf soviele Ochsenroehrlinge sammeln wie ich will, aber Steinpilze nur fuer den Eigenbedarf...
)
LG Christoph