Moin Stephan,
besonders aufschlussreich finde ich, wie die Trüffeln überhaupt auf die Rote
Liste gelangt sind: nach dem Motto "ach, da sind ja gar keine Pilze
auf der Liste! Schreiben wir einfach mal die Trüffeln rein, die kennt eh
keiner." Wenn auch andere Organismen auf derart unwissenschaftliche
Weise auf die Liste gelangt sind, kann man den Sinn der Roten Liste
durchaus in Frage stellen.
BITTE BITTE BITTE
werft nicht immerzu die Rote Liste und die Bundesartenschutzverordnung durcheinander!!
Wovon der Schreiberling so anekdotisch erzählt, ist seine Version der Entstehung der Anhangsliste zur Bundesartenschutzverordnung! Und die hat nichts, aber auch gar nichts, mit der Roten Liste zu tun!
Wie die Pilze damals Aufnahme in die Bundesartenschutzverordnung fanden kann nur gemutmaßt werden. Jedenfalls war die DGfM nicht eingebunden und auch sonst ist nie bekannt geworden, dass ein Mykologe in den Prozess eigebunden gewesen wäre.
Rote Listen werden von einem Autorenkollektiv von Fachleuten (seltener von Einzelpersonen) erstellt und zeigen die Bestandsentwicklung aller Arten einer Gruppe. Daraus folgt dann eine Einordnung in verschiedene Gefährdungsgrade (oder eben nicht). Damit können bestimmte Gebiete auf ihre Schutzwürdigkeit hin klassifiziert werden.
Die Bundesartenschutzverordnung hat Gesetzeskraft - eine Rote Liste niemals!
Die Arten der Bundesartenschutzverordnung dürfen nicht oder nur eingeschränkt gesammelt werden - Arten der Roten Liste unterliegen für den Eigenbedarf nur einer Mengenbeschränkung wie jede andere Pilzart auch, unbeschadet davon ob es eine vom Aussterben bedrohte Art ist oder nicht.
beste Grüße,
Andreas