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Blöde Frage: Mengenbeschränkung

Andi S. aus V., (vor 8752 Tagen)

Hallo zusammen,
wie haltet Ihr es mit der Mengenbeschränkung beim Pilzesammeln? Ich denke, man darf pro Person und pro Tag nur 1 kg sammeln. Wenn ich mir die beneidenwerten Pilzsammelfunde ansehe mit ganzen Körben voller Pilzen frage ich mich: Bin ich falsch informiert, bin ich zu sensibel oder muss man mit der Großfamilie in den Wald gehen? Wenn ich schon mal eine ordentliche Menge finde, habe ich fast ein schlechtes Gewissen, sie mitzunehmen. Was sagt der "gemeine" Pilzsammler und was sagen die Pilzsachverständigen dazu.
Andi

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Mengenbeschränkung gilt nur für geschützte Pilze

Birgit, (vor 8752 Tagen) @ Andi S. aus V.

Hallo Andi,

wie haltet Ihr es mit der Mengenbeschränkung beim Pilzesammeln? Ich denke,
man darf pro Person und pro Tag nur 1 kg sammeln.

Das ist so nicht richtig. Die Mengenbeschränkung gilt nur für teilweise geschützte Pilze, das Gesetz spricht von haushaltsüblichen Mengen und das wird wohl meist mit 1 kg festgesetzt, ist aber auch Interpretationssache. Unter die teilweise geschützten Pilze fallen alle Morcheln, Steinpilze (alle Arten), Pfifferlinge, Trompetenpfifferlinge, goldstielige Leistlinge, kurz alle deren wissenschaftlicher Name mit Cantharellus anfängt und noch viele andere Arten. Die Craterellen (z.B. Totentrompete) zählen jedoch nicht dazu. Dies macht die teilweise Absurdität schon ziemlich deutlich. Wo die genaue Liste z.B. im Internet zu finden ist, weiß ich leider nicht. Die Mengenbschränkung würde ich auch pro Sorte interpretieren, du darfst also wohl pro Person und Sammelgang 1 kg Steinpilze und 1 kg Pfifferlinge mitnehmen. So das waren die formalen Vorschriften, Kontrollen finden hier in Deutschland nicht statt, es sei denn man wird direkt im Naturschutzgebiet erwischt, da darf man nämlich überhaupt nix mitnehmen. Vollkommen geschützte Pilze gibts es meines Wissens nach nicht mehr.

Erstrebenswert wäre meiner Meinung nach, daß wirklich seltene Pilze überhaupt nicht oder nur in sehr geringem Umfang zum Essen gesammelt werden sollten (auch wenn man sich hierüber wieder streiten kann, denn Pilze sind eigentlich nur die Fruchtkörper wie Äpfel an einem Baum), egal ob geschützt oder nicht. Außerdem wäre es schön, wenn zu alte oder zu junge Pilze im Wald bleiben würden und wenn der einzelne nur soviel mitnimmt wie er selber essen, verarbeiten oder konservieren kann. Die drei Müllsäcke voll getrockneter Totentrompeten werden nämlich auch spätestens nach vier, fünf Jahren weggeschmissen und die 80 kg Steinpilze in der Tiefkühltruhe werden nicht mal so lange durchhalten ;-). Kurzum wenn wir uns alle einigermaßen vernünftig verhalten und nicht zu raffgierig werden, stehen die Chancen nicht schlecht, daß auch in Zukunft keiner auf die Idee kommt die Mengenbeschränkungen tatsächlich zu kontrollieren.

Liebe Grüße

Birgit (PSV ;-)

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Re: Mengenbeschränkung gilt nur für geschützte Pil

Werner, (vor 8752 Tagen) @ Birgit

Naja, und im Umland von München gibt es so viele alte Spaziergänger, daß man nur ne Oma und eine Opa einfangen muss, schon hat man 3 Kilo frei :-)

Gruß,

Werner, diesmal bierernst

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Re: Blöde Frage: Mengenbeschränkung

Boletus ⌂, (vor 8751 Tagen) @ Andi S. aus V.

Hallo Andi
Du sprichst hier ein Thema an das hier in der Schweiz schon für viele rote Köpfe und Verärgerungen gesorgt hat.
Es herrschen da ganz spezielle, komplizierte Verhältnisse; die Pilzschutzverordnungen werden durch die Kantone geregelt.
http://www.pilze.ch/Pschutz/Pschutz.html
Dabei habe ich das Glück in einem der wenigen Kantone (Aargau) zu wohnen in welchem keine solche Verordnung erlassen wurde, das Sammeln von Pilzen ist weder zeitlich noch mengenmässig beschränkt. Ausgelöst durch die Vorschriften im nahegelegen Kanton Zürich herrscht in unserem Kanton jeweils Anfang Monat ein reger ökologisch äusserst fragwürdiger "Pilztourismus".
Es ist nachvollziehbar, dass das raffgierige Verhalten gewisser Leute, ich denke da an die Scharen italienischer Marktfahrer, die früher bestens organisiert Steinpilze gleich zentnerweise aus dem Kanton Graubünden nach Italien exportierten, den Ruf nach Schutzbestimmungen förderten. So war dann auch Graubünden einer der ersten Kantone mit gesetzlicher Pilzsammelregelung. Schade dass heute auch Otto-Normalverbraucher unter dieser Regelung leiden muss. Dazu eine Geschichte die vor einigen Jahren für Schlagzeilen sorgte:
Im Garten von Frau xyz gedieh ein prächtiger Riesenbovist und erreichte in kurzer Zeit eine Gewicht von mehreren kg. Freudig wurde die weisse Kugel gewogen, vermessen und mit der stolzen Besitzerin fotographiert. Das Bild wurde in der Lokalpresse veröffentlicht........was von den Behörden als Geständnis für einen Verstoss gegen die Pilzschutzverordnung interpretiert wurde. Die Frau wurde gebüsst. Fragwürdige Auswüchse!!
Mein persönliches Fazit:
Sammelbeschränkungen verfügen über keine schützenden Einfüsse auf die Pilzflora, sie dienen höchstens zur gerechteren Aufteilung. Entwicklungsunterschiede in Gebieten mit Vorschriften zu freien Gebieten sind, soweit mir bekannt, keine feststellbar.

Gruss Sepp

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Mengenbeschränkung - Tabu-Thema?

Andi S. aus V., (vor 8751 Tagen) @ Boletus

Vielen Dank für die Infos, Birgit und Sepp!
Ich habe mich allerdings darüber gewundert, dass es so wenige Meinungen gibt, bei so vielen Pilzen ;-). Dass es 1 kg pro Sorte sein soll, kann ich kaum glauben. Ich habe dazu folgende Info gefunden: http://www.ortenaukreis.de/landratsamt/pressestelle/pm_1998/pr121.html
Und es kann tatsächlich vorkommen, dass man einen Riesenbovist oder sogar einen Giga-Steinpilz von über 1 kg findet (ist mir beides schon "passiert"). Darf man dann nur den halben mitnehmen, oder beim Steinpilz nur den Hut?
Gruß Andi

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Re: Mengenbeschränkung - Tabu-Thema?

Wolfgang P., (vor 8750 Tagen) @ Andi S. aus V.

Und es kann tatsächlich vorkommen, dass man einen Riesenbovist oder sogar
einen Giga-Steinpilz von über 1 kg findet (ist mir beides schon
"passiert"). Darf man dann nur den halben mitnehmen, oder beim
Steinpilz nur den Hut?

Das Gesetz spricht nur "ortsüblichen Mengen", was vielerorts von Förstern (!!) als 1 kg interpretiert wird - ich kenne keine Fall, wo jemand wegen 3 kg bestraft worden wäre. Tatsache ist aber, dass z.B. im Hunsrück halbkommerzielle Sammler oft 20 kg und mehr sammeln, und das ist zu Recht verboten.

Den ganzen 1800g-Steinpilz mitzunehmen wäre in Deutschland in jedem Fall überall "ortsüblich", allerdings meist nicht mehr schmackhaft, weil diese Monster doch zumeist den Zenit schon überschritten haben.

Riesenboviste kannst Du in Deutschland tonnenweise sammeln - für die gibt es keine Beschränkungen.

Wolfgang

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Re: Blöde Frage: Mengenbeschränkung

Heinz.Ebert@dgfm-ev.de, (vor 8750 Tagen) @ Andi S. aus V.

Hallo Andi,
du musst unterscheiden zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung. In der Bundesgesetzgebung sind von den geschützten Arten einige "in geringen Mengen für den Eigenbedarf" freigegeben.
In den Landesgesetzen sind z.T. ALLE Pilze nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf frei. Nähere Auskünfte erhälst du in den Naturschutzgesetzen (Bund und Land), sowie in den Landesforstgesetzen, die gerade in den letzten zwei Jahren neu gefasst wurden. Es ist m.E. so kompliziert geworden, dass kein Mensch mehr durchblicken kann. Du kannst aber generell davon ausgehn, dass ein gewerbliches Pilzesammeln ohne Genehmigung inzwischen illegal ist.
Freundliche Grüße, Heinz Ebert

Hallo zusammen,
wie haltet Ihr es mit der Mengenbeschränkung beim Pilzesammeln? Ich denke,
man darf pro Person und pro Tag nur 1 kg sammeln. Wenn ich mir die
beneidenwerten Pilzsammelfunde ansehe mit ganzen Körben voller Pilzen
frage ich mich: Bin ich falsch informiert, bin ich zu sensibel oder muss
man mit der Großfamilie in den Wald gehen? Wenn ich schon mal eine
ordentliche Menge finde, habe ich fast ein schlechtes Gewissen, sie
mitzunehmen. Was sagt der "gemeine" Pilzsammler und was sagen
die Pilzsachverständigen dazu.
Andi

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Sammelbeschränkung usw.: Aufklärung durch DGfM?!

Ralf, (vor 8750 Tagen) @ Heinz.Ebert@dgfm-ev.de

"...............Nähere Auskünfte erhälst du in den Naturschutzgesetzen

(Bund und Land), sowie in den Landesforstgesetzen, die gerade in den
letzten zwei Jahren neu gefasst wurden. Es ist m.E. so kompliziert
geworden, dass kein Mensch mehr durchblicken kann. ...........Freundliche Grüße, Heinz Ebert"

Hallo Heinz,

es stimmt wohl was du sagst: Kaum jemand kennt sich anscheinend noch aus, was die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Sammelbeschränkungen, Pilzartenschutz, Rote Listen, Naturschutzgebiete usw. angeht.

Uns stellte sich z.B. kürzlich die Frage, was man auf einer Pilzausstellung nicht ausstellen sollte bzw. legal ausstellen darf und was nicht. Bis heute wissen wir darauf keine klare Antwort.

Gibt es irgendwo eine aktuelle Zusammenstellung der gültigen Regelungen bzgl. des Pilzesammelns, vorzugsweise unter Berücksichtigung der einzelnen Bundesländer? Mir jedenfalls ist keine bekannt.

Hat die DGfM vielleicht eine? Wenn nein, rege ich an und halte es für sehr wünschenswert, dass sie die Bestimmungen eimal zusammenträgt und allgemein zugänglich zu veröffentlicht. Eventuell auch in der DGfM-Homepage.

Gruß

Ralf

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gute Idee! *oT*

Wolfgang P., (vor 8749 Tagen) @ Ralf

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