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Bayrisches Naturschutzgesetz

Birgit, (vor 9846 Tagen) @ MUFTI


Bei Staatswald hat der entsprechende Foerster
wahrscheinlich das entsprechende Recht (wie war
das noch mit "Besitz" und "Eigentum" ?).
Was aber bei Wald im Privatbesitz ?
Welches Gesetz kann mir vorschreiben, wieviel
Pilze ich auf meinem Waldgrundstueck anbauen und
ernten darf ?
Oder geht es darum, dass man mir das betreten meines
eigenen Waldgrundstuecks verbieten koennte ?

Hallo Mufti,

in Bayern könnte dir vermutlich nur sehr schwer der Zugang zu deinem Waldgrundstück verboten werden, allerdings hättest du vermutlich auch keine Chance den Zugang zu deinen gezüchteten Pilzen anderen Leuten zu verwehren. Im Bayrischen Naturschutzgesetz wird der freie Zugang zur Natur für alle garantiert, seien es Radfahrer, Reiter, Rollstuhlfahrer oder Spaziergänger. Egal ob der Wald, gemähte Wiese oder das Stoppelfeld in Staatsbesitz oder Privatbesitz ist. Ausnahmen werden nur in begründeten Fällen genehmigt und müssen auch öfter vor Gericht wieder zurückgenommen werden. Endlich mal ein gutes bayrisches Gesetz, das natürlich vielen Förstern und Jägern ein Dorn im Auge ist, da es Reitern auch praktisch unbeschränkt Zugang zum Wald ermöglicht.
In anderen Bundesländern und Österreich wird der Zugang für Reiter z.B. teilweise sehr restriktiv gehandhabt.

Servus

Birgit

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