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Pfifferlinge auf der Roten Liste?

Jogi, (vor 7866 Tagen)

Hallo Leute,

habe gestern der Beitrag im SWF über Pilze gesehen.
Dort wurde gesagt, dass Pfifferlinge auf der Roten Liste stünden.
Stimmt das? Oder gilt das evtl. nur für Österreich oder Schweiz?
Würde mich wirklich mal interessieren.

Grüße

Jogi

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Re: Pfifferlinge auf der Roten Liste?

Andreas ⌂, (vor 7866 Tagen) @ Jogi

Hallo Leute,
habe gestern der Beitrag im SWF über Pilze gesehen.
Dort wurde gesagt, dass Pfifferlinge auf der Roten Liste stünden.
Stimmt das? Oder gilt das evtl. nur für Österreich oder Schweiz?
Würde mich wirklich mal interessieren.
Grüße
Jogi

Halo Jogi,

doch, das stimmt schon. In der "Roten Liste der gefährdeten Großpilze in Deutschland" (DGfM & NaBu 1992) ist er in Kategorie 3 ("gefährdet") eingestuft. Stufe 3 hatte damals die Bedeutung von "derzeit noch nicht seltene Arten mit Rückgangstendenz".
An weiteren Pfifferlingsarten wurden C. friesii und C. melanoxeros in Ketegorie 2 ("stark gefährdet") eingestuft, C. cinereus wie der normale Pfifferling in Kategorie 3.

Tja, ist das sinnvoll oder nicht? Wenn man sich die Definition genauer ansieht, kann man nur mit ja antworten. "noch nicht selten, aber mit Rückgangstendenz" trifft genau auf den Pfifferling zu. Allerdings auch auf nahezu alle Mykorrhizapilze soweit sie nicht durch den verstärkten Anbau von nicht-indigenen Bäumen (Fichte!) gefördert werden und natürlich auch auf alle Arten nährstoffarmer Böden. Ferner alle Arten naturnaher Waldgesellschaften, seien dies Laubwälder (mesophile Buchenwälder, thermophile Eichenmischwälder, Edellaubholzwälder, Au- und Moorwälder um nur einige zu nennen) oder Nadelwälder (Kiefern-Flechtenwälder, montane Fichtenwälder mit natürlicher Altersstruktur, Spirkenwälder etc. etc.).
Betrachtet man sich Zahlen aus der Wirtschaft, in welchen Mengen früher Pfifferlinge in Schlesien verladen wurden (Güterzugweise!!) und wie es heute aussieht, dann sind Bestandsrückgangsschätzungen von 90% nicht illusorisch. Und damit käme auch heute mit den neuen Kriterien die Art auf jeden Fall in die Rote Liste, auch wenn ihr momentaner Bestand mit "häufig" eingeschätzt würde. Schätzt man ihn nur als "mäßig häufig" ein, dann würde er sogar in die Kategorie 2 rutschen. Nur bei einer Einstufung der momentanen Situation als "sehr häufig" (was er aber nicht ist!) käme er lediglich auf die Vorwarnliste, die kein Bestandteil der Roten Liste ist.

Bei der Gelegenheit: Rote Listen sind (naturschutz-)politische Instrumente, keine Gesetze! Niemand muss sich das nichtgewerbliche Sammeln von Rote Listen-Arten genehmigen lassen. Aber natürlich ist es eine Empfehlung, die regional vielleicht Kopfschütteln hervorrufen mag, aber die auf das gesamte von der Liste umfaßte Gebiet sicherlich meist sinnvoll ist und an die man sich im Großen und Ganzen auch halten sollte.

beste Grüße,
Andreas

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jep

coco, (vor 7866 Tagen) @ Jogi

hallo jogi,

meines wissens ist "der" pfifferling c. cibarius s. str. in deutschland seit vielen jahren in RL 3 der grosspilze enthalten und "eingeschränkt geschützt".
d.h., sammeln ist nur für den eigenbedarf in mahlzeitmenge erlaubt. handel und verkauf deutscher pfifferlinge sind verboten und nur mit (teurer) sondergenehmigung des zuständigen regierungspräsidiums zulässig. eine solche ist z.b. im bayerischen wald oder mittleren schwarzwald, wo es noch/wieder reichlich pfiffels gibt, leicht zu bekommen.

gruss

coco

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Vielen Dank für die Antworten... *oT*

Jogi, (vor 7866 Tagen) @ Jogi

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