Folge der Sparwut
Hallo,
Seit dem Inkrafttreten des neuen Lebensmittelgesetzes (1995) in der Schweiz sind die amtlich anerkannten Handelspilzkontrollen aus Spargründen abgeschafft worden.
Das heisst im Klartext: Wirte und Importeure sind nicht mehr verpflichtet die Pilze amtlich kontrollieren lassen, sondern – nach dem Prinzip der Selbstkontrolle – für einwandfreie Ware zu garantieren.
Warnungen von Fachleuten dazumal wurden von der politischen Front in den Wind geschlagen.
Der Bündner Fall zeigt klar auf dass wieder mal am falschen Ort gespart wurde.
Nicht auszudenken wenn es eine Knollenblätter-Vergiftung gewesen wäre.
Beste Grüsse
Sepp