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Re: Glückstag

Andreas ⌂, (vor 7659 Tagen) @ joker

Moin,
bin noch nicht viel weiter, weil zb steht in der BArtSchV der Grünling als
geschützter Pilz. Wenn er als giftig eingestuft wird, sammelt ihn doch
sowieso niemand. Merkwürdig. Oder hinkt der Gesetztgeber hinterher???
Gruß Jörg

Hallo Jörg,

er hinkt nicht nur hinterher, er könnte sich zur Zusammenstellung einer sinnvolleren Lste auch mal mit Fachleuten bzw./ und/oder DGfM zusammensetzen .... Ob z.B. nun der Erlengrübling als besonders schützenswert gelten muss und ob den überhaupt einer sammelt .... naja.

beste Grüße,
Andreas

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