Re: BaWü: Zu viele Pilze gesammelt - 400 Euro Stra

Christa M., (vor 7372 Tagen) @ Joachim

Hallo zusammen,

hier das Ganze in einfacherer Leseart:

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1101323/rpf-ref56-pilzschutz.pdf#se...=%22Naturschutzgesetz%20BWB%20Pilze%22

Beste Grüße

Christa Münker

Hallo Andreas,
Hier ein Auszug vom Naturschutzgesetz Baden Württemberg: „§ 43 Aneignung von
Pflanzen und Früchten
(1) Jedermann hat das Recht, in der freien Landschaft sich wildwachsende
Pflanzen, Beeren, Früchte oder Pilze in ortsüblichem Umfang anzueignen
sowie Blüten, Blätter oder Zweige in Mengen, die nicht über einen
Handstrauß hinausgehen, zu entnehmen. Die Ausübung dieses Rechts hat
pfleglich zu erfolgen.
(2) Dieses Recht besteht jedoch nur vorbehaltlich der Regelungen des V.
Abschnitts. Rechtsvorschriften, die das Aneignungsrecht nach Absatz 1 in
Schutzgebieten nach dem IV. Abschnitt einschränken, bleiben unberührt.“
Jetzt stellt sich die Frage was ist eine ortsübliche Menge?
Ich vermute das die Meldung ein Fake ist und das ganz bestimmte Interessen
dahinter stehen.
..ach ja die Erde ist eine Scheibe um die sich die Sonne dreht. *fg*
Mit freundlichen Grüßen
Joachim

Eintrag gesperrt
20 Aufrufe

gesamter Thread: