Re: Wie üblich ein paar Wochenendpilze

Axel Schilling ⌂, (vor 5817 Tagen) @ Klaas

Hallo in die Runde,

...

Seit einer Woche verfolgt mich eine völlig unausgereifte und spinnerte Idee,

ob man dieses kleine Gebiet nicht schützen könnte.
Leider weiß ich über solche Vorhaben nichts. Mir ist klar, dass ein paar
weniger häufige Pilzchen, die dort in einer Woche zusammengesucht wurden,
dabei nicht weiterhelfen. Wahrscheinlich müsste man dort jahrelang
wissenschaftlich und belegbar untersuchen. Welche Voraussetzungen bräuchte
es denn wirklich, macht so etwas überhaupt Sinn und wo kann man etwas über
solche Abläufe nachlesen oder erfragen?

...

Viele Grüße,
Klaas

Hallo Klaas,
in Niedersachsen kann Ödland ab einer Größe von > 5 Hektar als gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt werden. Dazu gibt es ein Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz wo das festgelegt ist.
Wende dich an die oberste Naturschutzbehörde deines Bundeslandes (Hessen/R.-Pfalz?). Dort gibt es bestimmt zuständige Bearbeiter im Bereich Biotopschutz. Und natürlich solltest du dich auch an die untere Naturschutzbehörde (Gemeinde) wenden.

Hier ein Auszug aus dem Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz:

(4) Flächen, die im Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs gelegen sind und
1.keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Ödland) oder
2.deren Standorteigenschaften bisher wenig verändert wurden (sonstige naturnahe Flächen), sind geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG;

Gruß,
Axel

Eintrag gesperrt
21 Aufrufe

gesamter Thread: