Re: Pilz und Recht

jirgel, (vor 5577 Tagen) @ Gábor

so ergänzung ich hab mich nun vollkommen darüber Informiert wie es in Österreich dazu aussieht.

So dalle ist der wald nicht als privat gekenzeichnet gelten die 2 kilo regel pro Person pro Tag.

Ist der Wald von seinen Besitzer mit einen Ausschließungsrecht belegt das mit Tafel und andern Schildern kann euch jeder Beamte dort Festhalten und Verhaften sprich Förster Bergwächter etc der durch den Besitzer befugt ist.

Holla die Waldfee.

Gibt nur ein Problem das Wald betrettungsrecht für Jederman da wird wohl bald wieder eine neuen Novelle ueber uns herein brechen.

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