Böhmische Verpeln als Marktpilze

Birgit, (vor 4600 Tagen)

heute morgen war in Landsberg am Lech Wochenmarkt. Normalerweise besuche ich den Markt nie, daher war ich ziemlich erstaunt, dass dort ein Gemüsestand aus Augsburg anzutreffen war, der frische Morcheln aus Italien angeboten hat. Bei näherem Augenschein handelte es sich zu meinem Erstaunen bei den Pilzen aber nicht um Spitzmorcheln, sondern um böhmische Verpeln. Die Standbesitzer wollten mir natürlich nicht glauben, dass es sich um böhmische Verpeln handelt. Ich hab ihnen dann nur noch erzählt, dass die Verpeln ebenfalls essbar sind und habe dort noch ein knackfrisches Büschel Pioppino (südlicher Schüppling) erstanden, die heute abend sehr gut geschmeckt haben.
Anscheinend gibt es in Italien erheblich größere Vorkommen von böhmischen Verpeln als hier.

liebe Grüße

Birgit

Re: Böhmische Verpeln als Marktpilze

UmUlmHerum, (vor 4600 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit,

was hätten die italienischen Verpeln denn gekostet? Pure Neugier...

LG - Rika

heute morgen war in Landsberg am Lech Wochenmarkt. Normalerweise besuche ich
den Markt nie, daher war ich ziemlich erstaunt, dass dort ein Gemüsestand
aus Augsburg anzutreffen war, der frische Morcheln aus Italien angeboten
hat. Bei näherem Augenschein handelte es sich zu meinem Erstaunen bei den
Pilzen aber nicht um Spitzmorcheln, sondern um böhmische Verpeln. Die
Standbesitzer wollten mir natürlich nicht glauben, dass es sich um
böhmische Verpeln handelt. Ich hab ihnen dann nur noch erzählt, dass die
Verpeln ebenfalls essbar sind und habe dort noch ein knackfrisches Büschel
Pioppino (südlicher Schüppling) erstanden, die heute abend sehr gut
geschmeckt haben.
Anscheinend gibt es in Italien erheblich größere Vorkommen von böhmischen
Verpeln als hier.
liebe Grüße
Birgit

Re: Link zu Morchelgift ;-)

UmUlmHerum, (vor 4600 Tagen) @ UmUlmHerum

Hallo Birgit,
was hätten die italienischen Verpeln denn gekostet? Pure Neugier...
LG - Rika

Jetzt habe ich gerade schnell nach "Morchelpreisen" gegoogelt und bin auf "interessante" Informationen gestoßen:

Morcheln

Ihr einzigartiger Geschmack und ihre Seltenheit machen Morcheln zur Delikatesse, je dunkler ihre Hütchen, umso höher der Preis. Das Gift von Morcheln muss durch mindestens 5-minütigen Garprozess oder durch mindestens 6-monatiges Trocknen zerstört werden. Dann aber sind die Morcheln nur noch köstlich. Wir zeigen Ihnen leckere Rezepte mit den Luxus-Pilzen.
http://www.essen-und-trinken.de/morcheln

Da wurden wohl Lorcheln und Morcheln verwechselt, auch wenn man sie in jedem Fall gut durchgaren sollte. Ob da 5 min. ausreichen? Lustig dagegen der Hinweis, dass 6 (!!!) Monate Trocknung denselben Effekt haben sollen. Dunkelhütige sind also teurer - wie bei den Eiern, da sind die braunen auch beliebter als die weißen.

Viel Spaß beim Giftmorchel-Suchen, die Ihr dann zu Weihnachten essen dürft, wünscht die Rika

Re: Link zu Morchelzucht ;-))

UmUlmHerum, (vor 4600 Tagen) @ UmUlmHerum

... und jetzt habe ich auf dieser Site weitergelesen - das kann ich Euch nicht vorenthalten:

Hier erfahren Sie Wissenswertes über Morcheln und Wildpilze im Allgemeinen. Morcheln lassen sich nur schwer züchten und sind deshalb mittlerweile sehr selten geworden.

Aha, deswegen finden wir sie nicht viel öfter!

Gute N8 - Rika

Re: Link zu Morchelzucht ;-))

Gábor, (vor 4599 Tagen) @ UmUlmHerum

Hallo Rika,
wundert es Dich?
Papier war doch auch schon immer sehr geduldig und das Internet ist noch um ein vielfaches geduldiger, was die willkürliche Aneinanderreihung irgendwelcher Sinnlosigkeiten anbelangt.
Problematisch werden solche "Ratschläge" doch nur aus Haftungsgründen...
LG, Gábor

Re: Link zu Morchelgift ;-)

Stephan Weißer, (vor 4599 Tagen) @ UmUlmHerum

Das Gift von
Morcheln muss durch mindestens 5-minütigen Garprozess oder durch
mindestens 6-monatiges Trocknen zerstört werden. Dann aber sind die
Morcheln nur noch köstlich.
Da wurden wohl Lorcheln und Morcheln verwechselt, auch wenn man sie in jedem
Fall gut durchgaren sollte.

Hallo Rika,
die oben getroffene Aussage über die Giftwirkung von Morcheln ist korrekt. Frische Morcheln sind giftig und können, sofern die sich jemand wirklich roh reinhauen sollte, üble Beschwerden hervorrufen. In der Beratung weise ich stets darauf hin, dass man Morcheln nur ausreichend gegart verzehren sollte, 5 Minuten wären da eher noch zu wenig. Sicherlich taucht die Morchel irgendwann auch mal als "Giftpilz" im Pilzbuch auf und bekommt einen Totenkopf, so wie die Frühlorchel.
Freundliche Grüße und für diese Saison tolle Morchelfunde!
Stephan

Re: Link zu Morchelgift ;-)

Gábor, (vor 4599 Tagen) @ Stephan Weißer

Hallo Stephan,

was bitte soll denn an der Aussage korrekt sein, dass Morchelgift durch mind. 6-monatiges Trocknen zerstört wird?
Das höre ich jetzt zum ersten mal.
Dass Morcheln allerdings roh giftig sind - wie übrigens die meisten Speisepilze - ist natürlich klar...

LG, Gábor

Re: Link zu Morchelgift ;-)

Stephan Weißer, (vor 4599 Tagen) @ Gábor

Hallo Stephan,
was bitte soll denn an der Aussage korrekt sein, dass Morchelgift durch mind.
6-monatiges Trocknen zerstört wird?
Das höre ich jetzt zum ersten mal.
Dass Morcheln allerdings roh giftig sind - wie übrigens die meisten
Speisepilze - ist natürlich klar...
LG, Gábor

Au Backe, ich habe beim Zitieren zu viel drin gelassen. Meine Aussage sollte sich nur auf die Giftigkeit roher Morcheln beziehen.

Das mit dem Entgiften von Morcheln durch Trocknen (mit dieser Aussage ist wohl nicht gemeint, dass man Morcheln 6 Monate lang trocknen soll, sondern dass man sie im getrockneten Zustand 6 Monate liegenlassen soll) habe ich auch noch nicht gehört, bei Frühlorcheln soll das ja *angeblich* (Betonung!) funktionieren.

Auch kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand getrocknete Morcheln einweicht und sie dann roh verzehren will, in diesem Zustand stinken sie doch ganz erbärmlich!

Re: Link zu Morchelgift ;-)

UmUlmHerum, (vor 4599 Tagen) @ Stephan Weißer

Au Backe, ich habe beim Zitieren zu viel drin gelassen. Meine Aussage sollte
sich nur auf die Giftigkeit roher Morcheln beziehen.
Das mit dem Entgiften von Morcheln durch Trocknen (mit dieser Aussage ist
wohl nicht gemeint, dass man Morcheln 6 Monate lang trocknen soll, sondern
dass man sie im getrockneten Zustand 6 Monate liegenlassen soll) habe ich
auch noch nicht gehört, bei Frühlorcheln soll das ja *angeblich*
(Betonung!) funktionieren.
Auch kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand
getrocknete Morcheln einweicht und sie dann roh verzehren will, in diesem
Zustand stinken sie doch ganz erbärmlich!

Hallo Gábor,
danke - Du hast mir das Wort von der Tastatur genommen ;-)

Hallo Stephan,
Du hättest meinen nächsten Satz gerne auch noch zitiert dürfen: Ob da 5 min. ausreichen? ... damit ich nicht so blöd dastehe ;-)
Nix für ungut - ich habe Deinen Beitrag als Aufklärung für "Andere" interpretiert ... und denke immer noch, dass man hier Morcheln und Lorchel verwechselt hat, siehe Deinen vorletzten Satz.

Getrocknete Morchel "roh" = nicht ausreichend lange erhitzt, zu verzehren, ist bei den Groumets kein Problem, z.B. grob zerkleinert ganz zum Schluss in das Sahnesößchen gerührt oder als Pilzpulver darübergestreut.

Und Birgit hat den Kilopreis der Morchel immer noch nicht verraten... ;-)

Viele Grüße - Rika

Re: Link zu Morchelgift ;-)

Stephan Weißer, (vor 4598 Tagen) @ UmUlmHerum

... damit ich nicht so blöd dastehe ;-)
Nix für ungut

Ich weiß, mir wird oft unterstellt, dass das das Ziel meiner Postings sei... Aus diesem Schicksal komme ich wohl zeitlebens nicht mehr raus.
Dabei hoffe ich doch nur, dass möglichst viele Leute, die hier mitlesen, was lernen. Z. B. dass rohe Morcheln giftig sind.

Getrocknete Morchel "roh" = nicht ausreichend lange erhitzt, zu
verzehren, ist bei den Groumets kein Problem, z.B. grob zerkleinert ganz
zum Schluss in das Sahnesößchen gerührt oder als Pilzpulver
darübergestreut.

Das sind in meinen Augen keine echten Gourmets, sondern die tun nur so oder blasen sich auf. Echte Gourmets bemühen sich darum, aus Rohstoffen das Allerbeste rauszuholen. Was z. B. für frische Kräuter, Albatrüffeln & Co. gilt, ist für Morcheln dagegen auch küchentechnisch suboptimal. Die volle Morcheldröhnung entfaltet sich nicht durch das Zum-Schluss-ins-Sößchen-Einrühren, sondern durch ca. 8 bis 10-minütiges Mitköcheln in Sahne auf kleiner Flamme. Dann braucht man auch kein Dill, so wie diejenigen immer behaupten, die für dieses lange Mitköcheln nicht genügend Geduld aufbringen ;-)

Liebe Grüße nach Ulm
Stephan

Re: Besser spät als nie

Birgit, (vor 4594 Tagen) @ UmUlmHerum

Hallo Rika,

sorry für die späte Antwort, ich hab mit den Nachwehen einer Erkältung gekämpft und war ziemlich angeschlagen.

was hätten die italienischen Verpeln denn gekostet? Pure Neugier...

Ich habe leider vergessen auf den Preis zu schauen.

bezüglich der Vermarktung von Morcheln: Wie bereits richtig bemerkt dürfen Morcheln, Steinpilze, Pfifferlinge für den Eigenbedarf in geringen Mengen gesammelt werden, mit der entsprechenden Genehmigung ist auch der gewerbliche Handel erlaubt. Die Genehmigungen dafür sind hier in Bayern bei der "mittleren" Naturschutzbehörde also auf Regierungsbezirksebene zu beantragen. Spasseshalber habe ich das im Jahr 2002 mal bei der Regierung von Schwaben in Augsburg angefragt. Die Genehmigung wäre mir für u.a. Fichtensteinpilze, Speisemorcheln und Spitzmorcheln problemlos (mit einigen Auflagen) erteilt worden. Für die von mir angegebene Menge von 70 kg insgesamt hätte ich 40 € bezahlen müssen.
Es ist also durchaus möglich hier gesammelte Morchen legal zu verkaufen.
Daher denke ich, dass die türkischen Spitzmorcheln tatsächlich aus der Türkei kommen.

Für den Verkauf böhmischer Verpeln, die hier deutlich seltener sind, wäre nicht mal eine Genehmigung nötig, da sie nicht besonders geschützt sind. Die Liste geschützter Arten stellt für mich ein etwas merkwürdiges Konstrukt dar, einige wenige Arten empfinde ich nicht als schutzbedürftig und andere seltenere, schutzbedürftige Arten sind nicht aufgenommen.

liebe Grüße

Birgit

Re: Besser spät als nie

Stephan Weißer, (vor 4593 Tagen) @ Birgit

Für den Verkauf böhmischer Verpeln, die hier deutlich seltener sind, wäre
nicht mal eine Genehmigung nötig, da sie nicht besonders geschützt sind.

Hallo Birgit,
da wäre ich mir nicht so sicher. Zwar sind sie in der Tat nicht besonders geschützt, aber doch allgemein, also so wie die gewöhnlichen Pilzarten auch. Man darf meines Wissens in Deutschland überhaupt keine wildwachsenden Pilze entnehmen, um sie kommerziell zu verwerten, sofern man keine formale Genehmigung hat.
Freundliche Grüße
Stephan Weißer

Re: Besser spät als nie

Birgit, (vor 4593 Tagen) @ Stephan Weißer

Hallo Stephan,

Man darf meines Wissens in Deutschland überhaupt keine
wildwachsenden Pilze entnehmen, um sie kommerziell zu verwerten, sofern
man keine formale Genehmigung hat.

Wie kommst Du darauf? Wo soll das stehen?
Meines Wissens nach bedarf es dazu keinerlei Genehmigung. Man braucht höchtens für den Verkauf auf einem Markt den üblichen Gewerbeschein.
Im Schreiben der mittleren Naturschutzbehörde wurde mir damals mitgeteilt, dass es zum Beispiel für den Verkauf von Totentrompeten keinerlei Genehmigung bedarf, weil diese nicht geschützt sind.

Prinzipiell dürfen natürlich dort keine Pilze gesammelt, geschweige denn verkauft werden, wo das Sammeln verboten ist.

Grüße

Birgit

Re: Besser spät als nie

leofelsle, (vor 4592 Tagen) @ Birgit

Hallo Stephan,
Wie kommst Du darauf? Wo soll das stehen?
Meines Wissens nach bedarf es dazu keinerlei Genehmigung. Man braucht
höchtens für den Verkauf auf einem Markt den üblichen Gewerbeschein.
Im Schreiben der mittleren Naturschutzbehörde wurde mir damals mitgeteilt,
dass es zum Beispiel für den Verkauf von Totentrompeten keinerlei
Genehmigung bedarf, weil diese nicht geschützt sind.
Prinzipiell dürfen natürlich dort keine Pilze gesammelt, geschweige denn
verkauft werden, wo das Sammeln verboten ist.
Grüße
Birgit

liebe Birgit,
da muss ich Stephan rechtgeben! Auch wenn es überall gemacht wird, du darfst in Deutschland keine selbstgesammelten Pilze verkaufen -auch nicht die "ungeschützten"- es sei denn du hättest eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Da wird im Übrigen ein Nachweis deiner Sachkenntnis verlangt. Mit dem Gewerbeschein hat das nichts zu tun.
Gruß
Michael

Re: Besser spät als nie

Birgit, (vor 4592 Tagen) @ leofelsle

Lieber Michael,

da muss ich Stephan rechtgeben! Auch wenn es überall gemacht wird, du darfst
in Deutschland keine selbstgesammelten Pilze verkaufen -auch nicht die
"ungeschützten"- es sei denn du hättest eine Genehmigung der
unteren Naturschutzbehörde.

Lies Dir doch bitte mal durch, was ich weiter oben geschrieben habe. Mir wurde übrigens von der "mittleren" Naturschutzbehörde (Regierungsbezirksebene), die hier in Bayern dafür zuständig ist, mitgeteilt, dass ich für den Verkauf von Totentrompeten keinerlei Genehmigung benötige. Fürs weitere schau bitte in meine Anwort an Stephan.

Da wird im Übrigen ein Nachweis deiner
Sachkenntnis verlangt. Mit dem Gewerbeschein hat das nichts zu tun.

Mag sein, dass das in anderen Bundesländern anders geregelt wird, aber ein bundesweites Verbot des Verkaufs von Wildpilzen geschweige denn einen bundesweit vorgeschriebenen Sachkundenachweis (schön wärs) gibt es nicht. Würde mich aber mal interessieren in welchem Bundesland der vorgeschrieben wäre.

Gruß

Birgit

Re: Besser spät als nie

Stephan Weißer, (vor 4592 Tagen) @ Birgit

Hallo Stephan,
Wie kommst Du darauf? Wo soll das stehen?

Im Bundesnaturschutzgesetz § 44, wenn ich mich recht erinnere.

Re: Besser spät als nie

Birgit, (vor 4592 Tagen) @ Stephan Weißer

Hallo Stefan,

Im Bundesnaturschutzgesetz § 44, wenn ich mich recht erinnere.

Nein, da steht es definitiv nicht. s.dort: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnatschg_2009/gesamt.pdf. Im $44 geht es nur um besonders geschützte Arten, der Verkaus von diesen ist dort untersagt.
In der Bundesartenschutzverordnung (§2 Ausnahmen) sind dann die Ausnahmeregelungen bezüglich des Sammelns von Steinpilzen etc. für den Eigenbedarf aufgeführt. Und genau dort steht dann, dass die Bundesländer bezüglich dieser Arten noch weitergehende AUsnahmeregelungen beschliessen können. Dies hat das Bundesland Bayern wohl getan und erteilt auch für bestimmte Arten Genehmigungen für gewerbliches Sammeln. Dies bezieht sich aber nur auf geschützte Arten.
Wie erklärst Du Dir sonst, dass mir die Regierung von Schwaben sogar noch mitteilt, dass ich keine Genehmigung für den Verkauf von Totentrompeten benötige?
Mag sein, dass in anderen Bundesländern andere Regelungen getroffen werden, aber ein bundeseinheitliches Verbot des Verkaufs von in Deutschland gesammelten Wildpilzen gibt es nicht.

Birgit

§39 Abs. 3 und 4

Andreas ⌂, (vor 4591 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit,

Wie erklärst Du Dir sonst, dass mir die Regierung von Schwaben sogar noch
mitteilt, dass ich keine Genehmigung für den Verkauf von Totentrompeten
benötige?
Mag sein, dass in anderen Bundesländern andere Regelungen getroffen werden,
aber ein bundeseinheitliches Verbot des Verkaufs von in Deutschland
gesammelten Wildpilzen gibt es nicht.

mag eher sein, dass es in Bayern anders geregelt ist.
Aber es gibt sehr wohl ein bundesweites Sammelverbot ALLER Pilze für gewerbliche Zwecke.
Geregelt ist das im § 39 Absatz 1.2 und vor allem die Absätze 3 und 4.

beste Grüße,
Andreas

Re: §39 Abs. 3 und 4

Birgit, (vor 4591 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas

mag eher sein, dass es in Bayern anders geregelt ist.
Aber es gibt sehr wohl ein bundesweites Sammelverbot ALLER Pilze für
gewerbliche Zwecke.
Geregelt ist das im § 39 Absatz 1.2 und vor allem die Absätze 3 und 4.

Danke für die genaue Gesetzesstelle, also habt Ihr alle Recht. Dann ist wohl möglicherweise die bayerische Naturschutzbehörde sehr "kulant" oder das Gesetz hat sich seit 2002 geändert, weil ich ja tatsächlich diese Aussage bekommen habe.
Trotzdem könnte man nicht einfach behaupten, dass gewerbliches Sammeln von Pilzen in Deutschland prinzipiell illegal wäre, da ja sogar im von Dir zitierten Gesetzestext erwähnt wird, dass man Genehmigungen beantragen kann, die sogar erteilt werden müssen, wenn das Sammeln keine negative Auswirkungen hat.
Ich sag ja gar nicht, dass das in diesem Beitrag so geschrieben wurde, aber diese Meinung hört man öfter.

In München werden jedes Jahr an einem großen Stand auf dem Vitualienmarkt, Steinpilze, Maronen, Semmelstoppelpilze etc. aus Bayern verkauft. Ich bin mir sicher, dass die Verkäufer an dieser prominenten und sehr öffentlichen Stelle Sammelgenehmigungen vorweisen können.

In den westlichen Wäldern von Ausgsburg werden oder wurden ebenfalls mit Genehmigung Steinpilze für eine Verwertungsstelle in Zusmarshausen gesammelt. Ich hab da wenig Probleme damit, in den westlichen Wäldern gibts mehr als genug Steinpilze :-).

liebe Grüße

Birgit

beste Grüße,
Andreas

Re: Böhmische Verpeln als Marktpilze

leofelsle, (vor 4599 Tagen) @ Birgit

heute morgen war in Landsberg am Lech Wochenmarkt. Normalerweise besuche ich
den Markt nie, daher war ich ziemlich erstaunt, dass dort ein Gemüsestand
aus Augsburg anzutreffen war, der frische Morcheln aus Italien angeboten
hat. Bei näherem Augenschein handelte es sich zu meinem Erstaunen bei den
Pilzen aber nicht um Spitzmorcheln, sondern um böhmische Verpeln. Die
Standbesitzer wollten mir natürlich nicht glauben, dass es sich um
böhmische Verpeln handelt. Ich hab ihnen dann nur noch erzählt, dass die
Verpeln ebenfalls essbar sind und habe dort noch ein knackfrisches Büschel
Pioppino (südlicher Schüppling) erstanden, die heute abend sehr gut
geschmeckt haben.
Anscheinend gibt es in Italien erheblich größere Vorkommen von böhmischen
Verpeln als hier.
liebe Grüße
Birgit

hallo Birgit,
den Herkunftsangaben von Marktverkäufern würde ich nicht über den Weg trauen. Meine Erfahrungen sind da ziemlich niederschmetternd. Ich denke, dass hängt eher mit den gesetzlichen Bestimmungen zusammen. In Deutschland sind Morcheln geschützt (und zwar ohne die Ausnahmen, wie sie z.B. für Steinpilze und Pfifferlinge gelten. Ganz am Rande: wer hier ein Bild seines Morchelkorbs ins Netz stellt, kann sich erheblichen Ärger einhandeln!) daher gibt es hier auch keine Sammelgenehmigungen für Morcheln. Das gilt auch noch für einige andere Länder. Für Italien offenbar nicht, was nicht bedeuten muss, dass es dort viele gäbe. Deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass sie als italienisch deklariert werden, um Problemen aus dem Weg zu gehen.
Gruß
Michael

Re: Böhmische Verpeln als Marktpilze

Gábor, (vor 4599 Tagen) @ leofelsle

: Meine Erfahrungen sind da ziemlich niederschmetternd. Ich denke, dass
[quote]hängt eher mit den gesetzlichen Bestimmungen zusammen. In Deutschland sind
Morcheln geschützt (und zwar ohne die Ausnahmen, wie sie z.B. für
Steinpilze und Pfifferlinge gelten. Ganz am Rande: wer hier ein Bild
seines Morchelkorbs ins Netz stellt, kann sich erheblichen Ärger
einhandeln!) daher gibt es hier auch keine Sammelgenehmigungen für
Morcheln.[/quote]

Hallo Michael,

was meinst Du denn mit "ohne Ausnahmen"?
Ein guter Pilzfreund berichtete mir, dass er auch schon mal Speisemorcheln auf dem Viktualienmarkt in München im Angebot gesehen hat.
Gibt es dafür keine Ausnahmegenehmigungen, so wie für den Verkauf heimischer Steinpilze?
Aber evtl. kamen die Morcheln vom Markt dann ja aus dem Ausland...

LG, Gábor

Re: Böhmische Verpeln als Marktpilze

Stephan Weißer, (vor 4599 Tagen) @ Gábor

Ein guter Pilzfreund berichtete mir, dass er auch schon mal Speisemorcheln
auf dem Viktualienmarkt in München im Angebot gesehen hat.

...

Aber evtl. kamen die Morcheln vom Markt dann ja aus dem Ausland...

Genau - die bei uns in Baden-Württemberg auf dem Markt angebotenen frischen Morcheln tragen stets die Herkunftsbezeichnung "Türkei". Wobei sie im Aussehen ganz auffallend den hiesigen Rindenmulchmorcheln ähneln, und es in der Türkei mit Sicherheit keine Rindenmulchbeete gibt.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Re: Böhmische Verpeln als Marktpilze

42, (vor 4599 Tagen) @ leofelsle

Hallo Michael,

[...] In Deutschland sind
Morcheln geschützt (und zwar ohne die Ausnahmen, wie sie z.B. für
Steinpilze und Pfifferlinge gelten.

Du hast §2 'Ausnahmen' in der Bundesartenschutzverordnung übersehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BJNR025810005.html

"... (1) Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes
gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf
der Natur entnommen werden:
Boletus edulis Steinpilz
Cantharellus spp. Pfifferling - alle heimischen Arten
Gomphus clavatus Schweinsohr
Lactarius volemus Brätling
Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe - alle heimischen Arten
Morchella spp. Morchel - alle heimischen Arten ..."
(Hervorhebung von mir)

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

Re: Böhmische Verpeln als Marktpilze

hansuwe, (vor 4599 Tagen) @ 42

....usw.

Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe - alle heimischen Arten
Morchella spp. Morchel - alle heimischen Arten ..."
(Hervorhebung von mir)
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

HEIMISCHE ARTEN ist das Stichwort. Es wird vermutlich auf den Märkten allerlei Gemörch aus anderen Ländern angeboten, vermutlich sogar aus Asien.
Fallen die dann unter HEIMISCHE ARTEN und dürften hier nicht in den Handel gelangen?
Pilzige Grüsse
hansuwe

Re: Böhmische Verpeln als Marktpilze

Stephan Weißer, (vor 4599 Tagen) @ hansuwe

Fallen die dann unter HEIMISCHE ARTEN und dürften hier nicht in den Handel
gelangen?

Die von dir zitierte Gesetzesquelle befasst sich nicht mit dem Vorgang des Anbietens im Handel, sondern mit demjenigen des Aneignens aus der Natur und/oder Kultur, sprich mit dem Ernten.

Selbstverständlich dürfen sämtliche nach der Bundesartenschutzverordnung geschützten Pilze im deutschen Handel angeboten werden - sie dürfen nur eben nicht aus Deutschland stammen...

Ergänzung

Stephan Weißer, (vor 4599 Tagen) @ Stephan Weißer

Und so haben sich im Handel gewisse Standards eingebürgert:
Morcheln - Türkei
Steinpilze - Südafrika
Pfifferlinge - Weißrussland, Bulgarien oder Litauen
Und alle, alle sehen sie so frisch und lecker aus - denen sieht man wirklich nicht an, welch lange Reise sie hinter sich haben.

Re: Böhmische Verpeln als Marktpilze

Andreas ⌂, (vor 4598 Tagen) @ hansuwe

Hallo Hansuwe,

HEIMISCHE ARTEN ist das Stichwort. Es wird vermutlich auf den Märkten
allerlei Gemörch aus anderen Ländern angeboten, vermutlich sogar aus
Asien.
Fallen die dann unter HEIMISCHE ARTEN und dürften hier nicht in den Handel
gelangen?
Pilzige Grüsse
hansuwe

einerseits bezieht sich die Artenschutzverordnung nur auf "einheimische, wildlebende Arten", d.h. alles was aus der Zucht kommt oder importiert wird fällt nicht unter diese Verordnung.

Dann weiterhin ist bei der Artenliste selbst immer von "heimische arten" die Rede. Das Gegenteil wären dann also Arten, die bei uns nicht heimisch sind. Da könnte man sehr spitzfindig werden und mal die genaue Definition von "heimisch", "eingebürgert", "adventiv", "eingeschleppt", "Neubürger" und ähnliche Stichworte nachschlagen und schauen, was denn genau unter der Definition "heimisch" verstanden wird. Ab wann ist eine Art in Deutschland "heimisch", d.h. bis wie lange zurück muss sie nachgewiesen sein. Bei den pflanzen gibt es da genaue Zeitfenster. So Arten wie z.B. der Tintenfischpilz sind definitiv nicht einheimisch, sondern eingeschlkeppt und meinetwegen fest eingebürgert. Aber wie sieht es z.B. mit den mit der Lärche in ganz Deutschland verschleppten Arten aus, die nur im Alpenraum heimisch sind. Ich denke, man kann "heimisch" durchaus in etwa mit "natürlicher Verbreitung" gleichsetzen. Wenn also jetzt eine Morchelart, die bisher nur aus Asien bekannt war, per Rindenschrot sich anfängt zu etablieren, dann wäre sie nicht von der Bundesartenschutzverordnung erfasst, da keine einheimische Art. Der nachweis dürfte aber ztumeist recht schwierig sein, ob einheimisch oder eingebürgert ....

beste Grüße,
Andreas

Re: Böhmische Verpeln als Marktpilze

hansuwe, (vor 4597 Tagen) @ Andreas

Vilen Dank Andreas.