Was hättet ihr getan?

Georg, (vor 8890 Tagen)

Hi Pilzfreunde,
heute nachmittag um 15:00 Uhr bekam ich eine E-Mail mit der Bitte um dringenden
telefonischen Rückruf.

Ich rief also an.

Eine etwas aufgeregte junge Frau meldete sich und sagte ihr Sohn (2 1/2 Jahre)
habe von 'hellbraunen Pilzen auf dem Rasen vor einem Baum' genascht.
Ich fragte nach einigen typischen Merkmalen um die tödlich giftigen
Arten auszuschliessen (auf Holz? büschelig? mit Ring? (mit Ring konnte
sie schonmal gar nix anfangen) Hutfarbe?) aber die Auskunft war mehr als
dürftig zumal die restlichen Pilze von anderen anwesenden Kindern
zertrampelt worden waren.
Als verwertbare Fakten blieben die Art des Baumes (Salix), büscheliges
Wachstum und hellbraune Farbe übrig.
Ich dachte sofort an den Glimmertintling oder den Behangenen Faserling (beide
fruchten zur Zeit) und gab Entwarnung. War das gerechtfertigt?

Was wären die Alternativen gewesen?

Die Möglichkeit einer amanitin- oder muscarinhaltigen Art in Betracht ziehen?
Was dann? Einlieferung ins Krankenhaus, Magenauspumpen, Analyseprozedur usw?
Für das Kind bestimmt schädlicher als einige Mikrogramm Amanitin.

Ich bin der Meinung, dass bei den geringen Mengen die beim Naschen verspeist
werden (vielfach bilden sich die Eltern das meiste nur ein) die Gefahr
vernachlässigbar ist, selbst für den unwahrscheinlichen Fall dass ein
'richtiger' Giftpilz im Spiel ist.

Aber was ist wenn doch was passiert? Wer haftet dann?

Was meint ihr?

Georg

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Heudüngerling? *oT*

Karl Keck ⌂, (vor 8890 Tagen) @ Georg

- kein Text -

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Re: Was hättet ihr getan?

Matthias, (vor 8890 Tagen) @ Georg

Hi Pilzfreunde,
heute nachmittag um 15:00 Uhr bekam ich eine E-Mail mit der Bitte um
dringenden
telefonischen Rückruf.
Ich rief also an.
Eine etwas aufgeregte junge Frau meldete sich und sagte ihr Sohn (2 1/2
Jahre)
habe von 'hellbraunen Pilzen auf dem Rasen vor einem Baum' genascht.
Ich fragte nach einigen typischen Merkmalen um die tödlich giftigen
Arten auszuschliessen (auf Holz? büschelig? mit Ring? (mit Ring konnte
sie schonmal gar nix anfangen) Hutfarbe?) aber die Auskunft war mehr als
dürftig zumal die restlichen Pilze von anderen anwesenden Kindern
zertrampelt worden waren.
Als verwertbare Fakten blieben die Art des Baumes (Salix), büscheliges
Wachstum und hellbraune Farbe übrig.
Ich dachte sofort an den Glimmertintling oder den Behangenen Faserling (beide
fruchten zur Zeit) und gab Entwarnung. War das gerechtfertigt?
Was wären die Alternativen gewesen?
Die Möglichkeit einer amanitin- oder muscarinhaltigen Art in Betracht ziehen?
Was dann? Einlieferung ins Krankenhaus, Magenauspumpen, Analyseprozedur usw?
Für das Kind bestimmt schädlicher als einige Mikrogramm Amanitin.
Ich bin der Meinung, dass bei den geringen Mengen die beim Naschen verspeist
werden (vielfach bilden sich die Eltern das meiste nur ein) die Gefahr
vernachlässigbar ist, selbst für den unwahrscheinlichen Fall dass ein
'richtiger' Giftpilz im Spiel ist.
Aber was ist wenn doch was passiert? Wer haftet dann?
Was meint ihr?
Georg

Hallo Georg,
wahrscheinlich wird es sich um keinen starken Giftpilz (falls überhaupt) handeln, wenn aber doch irgend etwas nachkommen sollte, bist du als PSV über die DGfM Haftflichtversichert, frag mich nicht nach den genauen Leistungen,
gruss Matthias

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Re: Was hättet ihr getan?

Andreas ⌂, (vor 8890 Tagen) @ Matthias

Hallo Georg,
wahrscheinlich wird es sich um keinen starken Giftpilz (falls überhaupt)
handeln, wenn aber doch irgend etwas nachkommen sollte, bist du als PSV
über die DGfM Haftflichtversichert, frag mich nicht nach den genauen
Leistungen,
gruss Matthias

Da wäre ich mir nicht sicher, denn eine rein telefonische beratung dürfte zumindest fahrlässig sein, wenn nicht sogar grob fahrlässig.
Ich denke dass die Versicherung nicht einspringen würde.

Gruß,
Andreas

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Re: Was hättet ihr getan?

Andreas ⌂, (vor 8890 Tagen) @ Georg

Hi Pilzfreunde,
heute nachmittag um 15:00 Uhr bekam ich eine E-Mail mit der Bitte um
dringenden
telefonischen Rückruf.
Ich rief also an.
Eine etwas aufgeregte junge Frau meldete sich und sagte ihr Sohn (2 1/2
Jahre)
habe von 'hellbraunen Pilzen auf dem Rasen vor einem Baum' genascht.
Ich fragte nach einigen typischen Merkmalen um die tödlich giftigen
Arten auszuschliessen (auf Holz? büschelig? mit Ring? (mit Ring konnte
sie schonmal gar nix anfangen) Hutfarbe?) aber die Auskunft war mehr als
dürftig zumal die restlichen Pilze von anderen anwesenden Kindern
zertrampelt worden waren.
Als verwertbare Fakten blieben die Art des Baumes (Salix), büscheliges
Wachstum und hellbraune Farbe übrig.
Ich dachte sofort an den Glimmertintling oder den Behangenen Faserling (beide
fruchten zur Zeit) und gab Entwarnung. War das gerechtfertigt?
Was wären die Alternativen gewesen?
Die Möglichkeit einer amanitin- oder muscarinhaltigen Art in Betracht ziehen?
Was dann? Einlieferung ins Krankenhaus, Magenauspumpen, Analyseprozedur usw?
Für das Kind bestimmt schädlicher als einige Mikrogramm Amanitin.
Ich bin der Meinung, dass bei den geringen Mengen die beim Naschen verspeist
werden (vielfach bilden sich die Eltern das meiste nur ein) die Gefahr
vernachlässigbar ist, selbst für den unwahrscheinlichen Fall dass ein
'richtiger' Giftpilz im Spiel ist.
Aber was ist wenn doch was passiert? Wer haftet dann?
Was meint ihr?
Georg

Hallo Georg,

ich hätte mir die Pilzreste bringen lassen, auch wenn sie zertrampelt sind. Völlig zu Mus verarbeitet werden die Kids die Pilze ja kaum haben.
Wenn das partout nicht möglich gewesen wäre hätte ich keine Aussage gemacht und der Frau gesagt, dass ich ohne irgendwelche Hinweise zu haben keine Auskunft geben kann.
Das hätte ihre Nerven zwar kaum beruhigt, aber DIE Verantwortung hätte ich ihr überlassen. Wahrscheinlich hätte ich schon gesagt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass das Kind sich ernsthaft vergiftet hat, aber ich hätte auch unmisverständlich klargestellt, dass das keine Gewähr ist und dass meine Aufgabe ist, Pilze zu bestimmen, anhand welchen Material auch immer, aber nicht Pilzeraten auf Beschreibungen von Laien hin!

Ich find's recht fahrlässig und im Zweifelsfall (Pholiotina filaris z.B. gilt in Amerika als tödlich giftig ....) wird's die Versicherung wohl genauso sehen.

Gruß,
Andreas

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Re: Was hättet ihr getan?

Christoph ⌂, (vor 8890 Tagen) @ Matthias

Hallo Matthias, hallo Georg,

ich muss Andreas Recht geben. Keine Haftpflichtversicherung schützt dich vor dem Vorwurf der Fahrlässigkeit. Als Pilzsachverständiger MUSS man wissen, dass es Amanitinhaltige Pholiotinen gibt. Und dass kleine Kinder schon bei deutlich geringeren Giftmengen als Erwachsene heftig reagieren können.
Auch Magen-Darm-giftige Arten können gerade bei kleinen Kindern schlimm sein.

Wenn man die (selbst wenns gering ist) Gefhar einer Amanitinvergiftung kennt, bzw. kennen muss, und gibt trotzdem Entwarnung, und dann kommt raus, dass die Stunden bis zu den ersten Symptomen die Leber des kleinen Kindes gerettet hätten, welche Versicherung soll dich dann vor dem Richterspruch schützen?

Ich habe im DGfM-Forum das Problem der PSV-Versicherung angesprochen (was übernimmt sie, ist sie auch für Gerichtskosten zuständig etc.). Christa Münker, die dafür zuständig im Vorstand der DGfM ist, hat zugesagt, exakte Infos darüber zu geben. Sie ist nur momentan privat und beruflich sehr eingespannt, drum dauert es noch ein wenig...

Vergesst aber nie, dass der tatbestand der Fahrlässigkeit sehr schnell erreicht sein kann, und im schlimmsten Fall sogar mehrjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen könnte (fahrlässige Tötung etc.). Da hilft wirklich keine Versicherung.

Und @Georg: auch aus Mus kann man noch Sporen rausmikroskopieren. Und eine Pholiotina-Spore kann man dann wohl von nem Coprinus unterscheiden können...
Und es gibt auch Risspilze unter Salix...schließlich bilden Weiden Ektomykorrhizen. Da kann fast alles wachsen...

Insofern bist du glücklicherweise richtig gelegen. Fahrlässig wars aber wohl trotzdem. Hätte rechtlich sehr gefährlich für dich werden können, zudem in der Ausbildung der DGfM (jedenfalls bei Pätzold) immer ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass fernmündliche Bestimmungen zu unterlassen sind (nochmal soviel zu Versicherung... der Schutz dürfte dann komplett wegfallen).
Zudem Laien gar nicht wissen, was sie beschreiben und einem sehr gerne nach dem Mund reden, wenn sie das Gefühl haben, dass es dann eine harmlose Art sei. Die bstätigen dann notfalls alles, wollen nur hören "da haben sie aber Glück gehabt"...

Gute Nacht, Christoph

Hallo Georg,
wahrscheinlich wird es sich um keinen starken Giftpilz (falls überhaupt)
handeln, wenn aber doch irgend etwas nachkommen sollte, bist du als PSV
über die DGfM Haftflichtversichert, frag mich nicht nach den genauen
Leistungen,
gruss Matthias

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Re: Was hättet ihr getan?

Rudi, (vor 8890 Tagen) @ Georg

Hi Pilzfreunde,
heute nachmittag um 15:00 Uhr bekam ich eine E-Mail mit der Bitte um
dringenden
telefonischen Rückruf.
Ich rief also an.

Hallo Georg,

Ich sehe das genauso wie Christoph und Andreas.
Telefonisch durftest und musstest da nur den Rat geben, am besten entweder sofort mit den Pilzresten kommen und diese bestimmen lassen oder unverzüglich zum Arzt zu gehen. Natürlich wird dieser selten die Pilze bestimmen können, er hat aber dann die Verantwortung und kann mit Giftnotruf und Klinik Hilfe holen.
Wahrscheinlichkeiten helfen nicht immer.

Grüße Rudi

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Re: Was hättet ihr getan?

felix, (vor 8890 Tagen) @ Christoph

Hallo Matthias, hallo Georg,
ich muss Andreas Recht geben. Keine Haftpflichtversicherung schützt dich vor
dem Vorwurf der Fahrlässigkeit. Als Pilzsachverständiger MUSS man wissen,
dass es Amanitinhaltige Pholiotinen gibt. Und dass kleine Kinder schon bei
deutlich geringeren Giftmengen als Erwachsene heftig reagieren können.
Auch Magen-Darm-giftige Arten können gerade bei kleinen Kindern schlimm sein.
Wenn man die (selbst wenns gering ist) Gefhar einer Amanitinvergiftung kennt,
bzw. kennen muss, und gibt trotzdem Entwarnung, und dann kommt raus, dass
die Stunden bis zu den ersten Symptomen die Leber des kleinen Kindes
gerettet hätten, welche Versicherung soll dich dann vor dem Richterspruch
schützen?
Ich habe im DGfM-Forum das Problem der PSV-Versicherung angesprochen (was
übernimmt sie, ist sie auch für Gerichtskosten zuständig etc.). Christa
Münker, die dafür zuständig im Vorstand der DGfM ist, hat zugesagt, exakte
Infos darüber zu geben. Sie ist nur momentan privat und beruflich sehr
eingespannt, drum dauert es noch ein wenig...
Vergesst aber nie, dass der tatbestand der Fahrlässigkeit sehr schnell
erreicht sein kann, und im schlimmsten Fall sogar mehrjährige
Gefängnisstrafen nach sich ziehen könnte (fahrlässige Tötung etc.). Da
hilft wirklich keine Versicherung.
Und @Georg: auch aus Mus kann man noch Sporen rausmikroskopieren. Und eine
Pholiotina-Spore kann man dann wohl von nem Coprinus unterscheiden
können...
Und es gibt auch Risspilze unter Salix...schließlich bilden Weiden
Ektomykorrhizen. Da kann fast alles wachsen...
Insofern bist du glücklicherweise richtig gelegen. Fahrlässig wars aber wohl
trotzdem. Hätte rechtlich sehr gefährlich für dich werden können, zudem in
der Ausbildung der DGfM (jedenfalls bei Pätzold) immer ausdrücklich darauf
hingewiesen wird, dass fernmündliche Bestimmungen zu unterlassen sind
(nochmal soviel zu Versicherung... der Schutz dürfte dann komplett
wegfallen).
Zudem Laien gar nicht wissen, was sie beschreiben und einem sehr gerne nach
dem Mund reden, wenn sie das Gefühl haben, dass es dann eine harmlose Art
sei. Die bstätigen dann notfalls alles, wollen nur hören "da haben
sie aber Glück gehabt"...
Gute Nacht, Christoph

wie kann man sporen aus zertrampelten pilzen noch isolieren um sie mikroskopieren zu können?

felix

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@felix, Sporen

Oktober, (vor 8889 Tagen) @ felix

Hallo Felix,

zum mikroskopieren reicht ein winziges Lamellenstückchen. Dort findet man Sporen und andere spezifische Merkmale (Zystiden Basidien).
In der Regel ist der gesamte Pilz mehr oder weniger von den abgeworfenen Sporen "überpudert" (die Huthaut vielleicht ausgenommen).
Da Sporen gegen Umwelteinflüsse recht resistent sind, kann man sie auch aus dem Mageninhalt isolieren.

Gruß
Oktober

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Re: Was hättet ihr getan?

Birgit, (vor 8889 Tagen) @ Christoph

Hallo Christoph,

ich muss Andreas Recht geben. Keine Haftpflichtversicherung schützt dich vor
dem Vorwurf der Fahrlässigkeit. Als Pilzsachverständiger MUSS man wissen,
dass es Amanitinhaltige Pholiotinen gibt.

Aha! Also oute ich mal jetzt als Pilzsachverständige, die das nicht weiß. Da ich die Ausbildung erst letztes Jahr gemacht habe, finde ich das etwas seltsam, hab auch gerade meine ausführlichen Aufzeichnungen durchgeschaut, hab nix dergleichen gefunden. Einzig hier bei PilzePilze auf den Vergiftungsseiten (warum gibts sowas (noch?) nicht auf den DGFM-Seiten, da gehört doch m.E. wirklich der neueste Stand bezüglich Giftpilze hin oder zumindestens ein Verweis auf kompetente Seiten, da halte ich für sehr wichtig! Vielleicht schreib ich dort noch einen Beitrag ins Forum dazu) habe ich - eben gerade nachgeguckt - gefunden, daß beim Phalloidesssyndrum steht: "einige Conocybearten", ohne nähere Spezifizierung. Ich schließe aus diesem Informationsmangel, daß es diese Pilze praktisch nicht gibt bei uns oder daß noch keinerlei Vergiftungen aufgetreten sind. Tatsächlich finde ich deine Behauptung, daß ein PSV das wissen muß, gewagt, und frage mich ernsthaft woher ich das denn wissen soll. Gut, daß ich bisher offiziell keine Beratung mache und daher nirgendwo an offizieller Stelle meine Telnr. gespeichert ist, wenn mir dann in einem solchen Fall sogar evtl. "grobe Fahrlässigkeit" von der Versicherung unterstellt wird, stehe ich ja als Pilzberater praktisch immer mit einem Bein im Gefängnis. Abgesehen davon setzt die Ausbildung zum PSV, wie sie bisher festgelegt ist, nicht voraus, daß Mikroskopiekenntnisse vorhanden sind, mit zermatschten Pilzen kann daher ein PSV ohne Mikroskopiekenntnisse wenig bis gar nix anfangen. Um mich in einem solchen Fall daher abzusichern, dürfte ich dann keinerlei AUskunft geben, bzw. sagen: Alles ist möglich..... was ja nicht sehr sinnvoll ist.
Da gibts aber auch noch andere schöne Möglichkeiten, nehmen wir mal den zimtfarbenen Weichporling oder das Gallertkäppchen, die beide auch schon Todesfälle verursacht haben (sollen?).

Mein Fazit daraus ist, daß ich mit Sicherheit noch sehr lange keine solchen Beratungen machen werde.... allerhöchstenfalls Pilzberatungen, bei denen die Pilze noch nicht verspeist worden sind.

Sag mal leidest du im Moment an Schlaflosigkeit?;-) Na hoffentlich hast du dich inzwischen gut ausgeschlafen.

Liebe Grüße

Birgit

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Re: Was hättet ihr getan?

Moise, (vor 8889 Tagen) @ Georg

Ich bin der Meinung, dass bei den geringen Mengen die beim Naschen verspeist
werden (vielfach bilden sich die Eltern das meiste nur ein) die Gefahr
vernachlässigbar ist, selbst für den unwahrscheinlichen Fall dass ein
'richtiger' Giftpilz im Spiel ist.
Aber was ist wenn doch was passiert? Wer haftet dann?
Was meint ihr?
Georg

Hallo Georg,

also für Ö kann ich sagen, dass du von einer Haftung ziemlich weit weg wärst, da haftet ein Sachverständiger für ENTGELTLICHEN Rat, nicht für jede kostenlose Auskunft an irgendwen. Leicht möglich, oder sogar wahrscheinlich, dass es in D genauso ist.

Die Antworten, die gekommen sind, gefallen mir nicht, bei aller Achtung vor größtmöglicher Vorsicht. Wo die Haftung eines Sachverständigen gegenüber Wildfremden eigentlich beginnt, das ist ja die eigentliche Frage, die in allen Postings implizit mit ja beantwortet wurde. Ich sehe das anders. Würde man dich auch in die Haftung nehmen wollen, wenn du z.B. aus Faulheit auf das mail garnicht reagiert hättest, die Mutter hätte gewartet und es passiert was? Wohl eher nicht, was? Warum aber soll dein Bemühen für dich schlechter ausgehen können als garkeines? Da passt doch was nicht, oder?

Aber sogar wenn: Sofern es keine allgemeine Richtlinie gibt (ob es sie gibt, weiss ich nicht) die besagt, beim Verzehr geringer Mengen unbekannter Pilze JEDENFALLS vorsichtshalber gleich volles Programm im Krankenhaus ist es das gute Recht (und auch die Pflicht) eines jeden Sachverständigen, das Risiko abzuschätzen und dementsprechend zu raten. Immerhin haftet er ja nicht für das Ergebnis, sondern für seine Sachkenntnis. Und gemessen an den geschilderten Umstände kann ich wirklich nicht erkennen, dass deine Risikenabschätzung falsch - jetzt in Form von fehlender Sachkenntnis - gewesen sein könnte. Je unsicherer der Befund, desto größer das Fehlerrisiko des Gutachten, so ist das halt mal. Und wenn der Befund nicht besser möglich ist und Zeitdruck herrscht, kann ich wirklich keine Fahrlässigkeit erkennen.
Viele Grüße
Moise
PS. Ach ja, nochwas: Haftpflichtversicherungen müssen gerade bei Fahrlässigkeit zahlen, wann denn sonst.

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Verantwortung übernehmen?

Peter Reil, (vor 8889 Tagen) @ Georg

Hallo Georg,

ich weiß, wie überraschend so ein plötzlicher Anruf sein kann. Man wird praktisch überfahren und möchte gerne Hilfe geben.

Für DGfM-Pilzsachverständige gilt: Telefonische Pilzberatung (und somit Ferndiagnose) ist nicht zulässig! Gerade in einem Fall in dem es um eventuelle Vergiftungen geht. Die "richtige Reaktion" wäre, sich Pilzstückchen bringen lassen und zu untersuchen. Kann man eine Aussage bezüglich der Art machen, können Hinweise auf mögliche Inhaltsstoffe für den behandelnden Arzt / oder die Eltern hilfreich sein. Die Entscheidung, was zu unternehmen ist (nichts, Magen auspumpen, Medikamente ...) trifft nicht der Pilzsachverständige!

Kann man gar keine Aussage über die "genossene" Pilzart machen, hüte man sich davor, irgendwelche Empfehlungen zu geben.

Zusammengefasst bleibt festzustellen: Die Verantwortung darf der Pilzsachverständige nicht leichtfertig auf sich nehmen!

Auch wenn es in hunderten von Fällen beim kindlichen Pilzgenuss keinerlei gesundheitliche Folgen gibt, ich möchte nicht in der Haut desjenigen stecken, bei dem dann tatsächlich eine schwere Vergiftung des Kindes vorliegt und die Eltern das Kind (mir vetrauend!) zu spät zum Arzt gebracht haben. Ich glaube, man hat dann ein großes Problem mit "mehr oder weniger grober Fahrlässigkeit".

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die aufgeregten Eltern am Telefon eigentlich nur hören wollen "es ist gar nicht so schlimm". Ich verfahre grundsätzlich so wie ich es oben empfohlen habe. In ca 80% solcher Fälle halten es die Eltern plötzlich gar nicht mehr für nötig, überhaupt weiter tätig zu werden. Finde ich zwar wenig verantwortungsvoll, aber ich bin aus der Haftung raus!

Ein (2-3 jähriges) Kind eines Bekannten hatte vor ein paar Jahren auch Pilze von der Wiese gegessen. Eine schöne Wiese mit Hexenröhrlingen, Milchlingen, weißen Trichterlingen, "little brown mushrooms" (unbestimmt) und mehr. Ihm wurde im Krankenhaus sofort der Magen ausgepumpt. Das ist bestimmt nicht angenehm gewesen, aber es war eine sichere Methode, Vergiftung zu verhüten. Quasi als "Nebeneffekt" hat das kleine Kind Respekt vor Pilzen gelernt und auch nie mehr etwas von der Wiese gegessen. Ein paar Minuten unangenehmes Auspumpen hat vielleicht Leben gerettet und bleibt evtl. lebenslang im Gedächtnis verhaftet.

Selbstverständlich ist es jedem selbst überlassen, wie er reagiert (bzw. in einer Situation reagieren kann).

Liebe Grüße

Peter Reil

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Re: Was hättet ihr getan?

Georg, (vor 8889 Tagen) @ Christoph

Hi Christoph,

ich muss Andreas Recht geben. Keine Haftpflichtversicherung schützt dich vor
dem Vorwurf der Fahrlässigkeit. Als Pilzsachverständiger MUSS man wissen,
dass es Amanitinhaltige Pholiotinen gibt.

sooo selbstverständlich würde ich das nicht dahersagen. Soweit mir bekannt
ist gilt das nur für Nord-Amerika (In Conocybe(=Pholiotina) filaris wurde dort
in den 1970er Jahren Amanitin nachgewiesen). Aus Europa ist mir
kein derartiger Nachweis untergekommen.
Es somit als für PSV vollkommen selbstverständlich anzusehen zu wissen, dass Pholiotina bei uns amatoxinhaltige Arten
enthält halte ich für etwas übertrieben.

Wenn man die (selbst wenns gering ist) Gefhar einer Amanitinvergiftung kennt,
bzw. kennen muss, und gibt trotzdem Entwarnung, und dann kommt raus, dass
die Stunden bis zu den ersten Symptomen die Leber des kleinen Kindes
gerettet hätten, welche Versicherung soll dich dann vor dem Richterspruch
schützen?

Das klingt immer gleich so dramatisch:
"Die Leber des kleinen Kindes gerettet". Wie oft kam sowas denn überhaupt
schon vor? Gibts da irgendwelche Fallbeispiele? Die Gefahr dass das Kind
an einem verschluckten Pilzstück erstickt ist m.E. höher als die dass
es sich durch diese geringe Menge eine Vergiftung einfängt. Die Dunkelziffer ist bestimmt sehr
hoch: Wie oft essen Kinder irgendwas und niemand bekommt es je mit?

Aufklärung ja, aber übertriebene Panikmache ist in meinen Augen noch schlimmer.

Und @Georg: auch aus Mus kann man noch Sporen rausmikroskopieren. Und eine
Pholiotina-Spore kann man dann wohl von nem Coprinus unterscheiden
können...

Sicher bin ich mir dann aber erst nicht. 100% AUSSCHLIESSEN kann man eine
Vergiftungsmöglichkeit damit auch meist nicht. Wer weiss denn ob es nicht auch giftige
Coprinus-Arten gibt? Die über 100 Arten wurden noch nie dahingehend untersucht.

Und es gibt auch Risspilze unter Salix...schließlich bilden Weiden
Ektomykorrhizen. Da kann fast alles wachsen...

Risspilze sind vergleichsweise harmlos. Man kann bei Einsetzen der Symptome behandeln
(mittels Atropin als Antagonist des Muscarins) und die Vergiftung ist problemlos beherrschbar.
Keine Todesfälle in den letzten 80 Jahren oder so.

Viele Grüße,

Georg

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Re: Was hättet ihr getan?

Huperzia ⌂, (vor 8889 Tagen) @ Andreas

§676 BGB:

(Keine Haftung für Rat oder Empfehlung)
Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis oder einer unerlaubten Handlung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatze des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.

@Georg: Hast du ausreichend deutlich gemacht, daß du nicht sagen kannst, welcher Pilz es war und du nur annimmst daß er ungiftig ist?

Viele Grüße,

Tanja

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Re: Was hättet ihr getan?

Huperzia ⌂, (vor 8889 Tagen) @ Huperzia

§676 BGB: (Keine Haftung für Rat oder Empfehlung)
Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet
der sich aus einem Vertragsverhältnis oder einer unerlaubten Handlung
ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatze des aus der Befolgung des Rates
oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.
@Georg: Hast du ausreichend deutlich gemacht, daß du nicht sagen kannst,
welcher Pilz es war und du nur annimmst daß er ungiftig ist?
Viele Grüße,
Tanja

Wenn du als Pilzberater aufgetreten bist, sieht es anders aus. :-(

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Re: Was hättet ihr getan?

Joachim, (vor 8889 Tagen) @ Georg

Hallo Pilzfreunde,
Ich habe die Beiträge zum Thema "Was hättet ihr getan" sehr genau gelesen.
Den Beiträgen von Peter Reil, rudi, Andreas, Christoph, ist nichts mehr hinzuzufügen.
Zwei Dinge möchte ich aber doch dazu anmerken.
1. Warum schreibt eine besorgte Mutter eine E-Mail statt sofort einen Arzt einzuschalten (über Telefon, ja das gibt es noch) oder bei z.B. bei der Polizei nach einem Pilzberater nachzufragen. Eine andere Möglichkeit wäre auch direkt eine Giftnotruf-Zentrale anzurufen (als Mutter / Vater sollte die Nummer immer griffbereit ein). Was hätte die junge Mutter gemacht wenn, aus welchen Gründen auch immer, Georg nicht zurück gerufen hätte?
Natürlich ist mir bewusst das die größere Gefahr einer Vergiftung , gerade im Garten nicht von Pilzen ausgeht, sondern eher von Grünpflanzen. Wem hätte die junge Mutter bei einer Vergiftung mit z.B. Goldregen eine Mail geschickt? Volker vielleicht?
Bei diesem Vorfall fällt mir wieder ein, dass ich schon seit Jahren versuche das auch Pilzberater in der Presserubrik "Für Notfälle" gelistet werden, dort werden Bereitschaftsärzte, Notärzte, Apotheken usw. genannt Ich meine ein Pilzberater würde da auch gut hinpassen.

2. Mehrfach wurde die Haftpflichtversicherung für Pilzsachverständige genannt.
Da wurde geschrieben das die Versicherung bei Fahrlässigkeit nicht haften würde.
Das ist so nicht richtig. Die Versicherung haftet nicht bei einer GROBEN Fahrlässigkeit. Für was sollte eine Haftpflichtversicherung sonst Haften.
Wenn ein Pilzsachverständiger mal mit seiner Pilzbestimmung voll daneben liegt
und ein Mensch kommt dadurch zu Schaden, dann ist es eine Fahrlässigkeit.
Bei einer Ferndiagnose ist es aber schon sehr nahe an einer groben Fahrlässigkeit.
Es ist schon etwas anderes im Forum lustiges Pilzraten zu machen, oder einem
Laien telefonisch zu Beraten. Man weis ja nie was ein Ratsuchender für Kenntnisse
Hat. Oft bekommt man schon auf die Frage ob der Pilz Röhren oder Lamellen hat
die Gegenfrage: "Was sind denn Lamellen"?
Es hat schon seinen Grund wenn die DGfM Ferndiagnosen bei der Pilzberatung
untersagt.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim

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Danke Ralph ;-)

Andreas ⌂, (vor 8889 Tagen) @ Huperzia

Wenn du als Pilzberater aufgetreten bist, sieht es anders aus. :-(

Ja, ich denke das genau ist der Knackpunkt.

Wenn der Ratsuchende davon ausgehen kann, sich qualifizierten Rat zu holen (Pilzberater = Fachmann), dann wird ein Gericht das anders beurteilen als wenn der Ratsuchende sich an irgendjemanden der ihm gerade über den Weg lief gewandt hätte.

Aber auch Georg muss ich recht geben, man muss auch nicht übertreiben. Wenn Kinder an Pilzen naschen, dann essen sie ja keine größeren Mengen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass eine Kostprobe à la Täublingstest vom Grünen Knollenblätterpilz trotz Runterschluckens völlig ohne irgendwelche Wirkung blieb. Also sollte man sich wirklich nicht allzu stark aufregen.
Ich lasse mir trotzdem IMMER die Pilze bringen, aleine schon um den Leuten sagen zu können ob in ihrem Garten (und darum handelt es sich ja meist) giftige Pilze wachsen die sie vielleicht besser aus der Reichweite ihrer Kleinen räumen. Einzige bisherige Ausnahme war eine Kindergärtnerin, deren Zögling einen harten konsolenartigen Pilz der am Pfosten ihres Zaunes wuchs abgeleckt hatte. Nachdem der Zimtfarbene Weichporling definitiv ausschied verzichtete ich darauf die Frau quer durch Stuttgart zu schicken um mir irgendeinen Zaunblättling oder sowas zeigen zu lassen.

Gruß,
Andreas