Hallo,
also ich denke, wenn jemand einen Menschen töten will, dann findet er immer ein Mittel. Möglichkeiten gibt es ja genug. Insofern denke ich nicht, daß man ein schlechtes Gewissen haben muss, wenn man einen Standort von zB Knollenblätterpilzen verrät. Dann dürfte man auch zB keine Küchenmesser mehr verkaufen. Oder im Gartenhandel Rittersporn, Eisenhut, Eiben etc.
Wenn mich jemand nach Psilos fragt, dann kriegt er von mir auch eine Antwort. Unter Umständen mit einem Hinweis auf Gefahren. Was die Leute dann mit den Informationen machen, ist ihre Sache. Wenngleich ich auch nie einen Standort verrate, weder in dem einen noch in dem anderen Fall.
Das viele junge Leute in den letzten Jahren vermehrt zu den "Naturdrogen" greifen find ich nicht unbedingt gut, aber wenig Wissen hält keinen davon ab, mehr Wissen führt dann hoffentlich wenigstens zu einem besonnenerem Umgang.
Oliver
Hallo Georg,
natürlich kannst Du die Frage ob das auf den Bildern Psilos sind beantworten.
Wenn Du gefragt würdest ob ein Bild eine Hanfpflanze, Tollkirsche usw. zeigt
darfst Du das ja auch beantworten.
Wenn Du dann gefragt würdest wo denn z.B. Tollkirschen wachsen, dann darfst
Du
das auch beantworten. Aber wo Hanf wächst darfst Du eigentlich nicht
beantworten.Das müsstest Du dann der Polizei melden. *grins*
Wenn Dich aber jemand fragt wo Grüne Knollenblätterpilze wachsen und dass mit
einem wissenschaftlichem Interesse begründet, stellt sich folgende die
Frage: Was will er damit wirklich machen?
Stell Dir mal vor, Du gibst einem Frager den Tipp wo Grüne
Knollenblätterpilze wachsen und ein paar Tage später ließt Du in der
Zeitung von einem Mord mit Grünen Knollenblätterpilzen. Ok ist überspitzt,
aber doch möglich. Ob Du dann Juristig belangt werden kannst kann ich mir
nicht vorstellen. Aber was würde in diesen Fall Dein Gewissen sagen?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim