Schwarzer Steinpilz §§

UmUlmHerum, (vor 739 Tagen) @ Rainer Albert

Hallo Ihr Beiden!

Ihr wisst schon, dass der Schwarzhütige Boletus aereus absolut geschützt ist? Nach der Bundesartenschutzverordnung (§1 Satz 1) gehört er zu den besonders geschützten Arten, bei denen (eigentlich) jegliche Entnahme verboten ist (siehe https://www.dgfm-ev.de/pilzesammeln-und-vergiftungen/speisepilze/wildpilze?name=Positiv...). Er steht auch auf der aktuelle Roten Liste gefährdeter Pilze Deutschlands (siehe https://www.dgfm-ev.de/naturschutz-und-kartierung/rote-liste), ebenso in der Österreichischen RL (siehe https://www.zobodat.at/pdf/Gruene-Reihe-Lebensministerium_10_0229-0266.pdf).

Ja, wir wissen alle, dass die Entnahme eines Fruchtkörpers das Myzel nicht gefährdet! Aber ich würde doch gerne ein bisschen Bewußtsein über solche seltenen Arten rüberbringen... Ich war auch ein wenig schockiert, als Rainer kürzlich seine Rotkappen-Beute präsentierte: alles entnommen, was es nur gab, einschließlich der winzigen "Babies". Das muss doch nicht sein?

Viele Güße – Rika

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Hallo Michl,
Superfoto(s) - besonders der Schwarze Steinpilz. Mit so einem schönen
Exemplar
kann ich nicht dienen, der von heute am Nachmittag war schon ziemlich
angeknabbert,
aber noch ganz fest und ganz ohne Maden (ist schon zu kalt).
Der Kollege daneben war riesig und schon weich - haben ihn abgedeckt mit
Laub.
Riesenrötlinge gibt es auch, bei Fliegenpilzen ist der erste SchuB vorbei,
dafür viele Reizker. Und die Grünen Knollenblätterpilze sind hier wirklich
opaliszierend grün
und gut zu unterscheiden von den gelben & weißen Knollis.
Nicht zu vergessen - Herbsttrompeten wachsen in (rauhen) Mengen
gemeinsam mit Herbstblattln und Mönchsköpfen.
Viel Erfolg beim Suchen - viele Grüße aus Basel
Rainer


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