Hallo Pilzpeter!
Du hast mich ein wenig nervös gemacht. Den ?schwamm sehe ich mir nochmal sehr genau an, auch wenn ich noch immer glaube (weil ich das hoffe), es ist der Kellerschwamm. Er könnte durchaus sehr üppig ausgefallen sein, weil er momentan prima Bedingungen vorfindet. Die Paletten liegen im Keller, weil ich sonst Gummistiefel bräuchte; das Holz ist also schön naß.
Was die Meldepflicht anbelangt, wäre dies die Übung:
Sächsische Bauordnung (SächsBO) vom 18. März 1999 (GVBl. Nr. 4/1999 S. 553)
§ 16 Schutz gegen schädliche Einflüsse
(1)...
(2) Werden in Gebäuden Bauteile aus Holz oder anderen organischen Stoffen vorn Hausbock, vorn echten Hausschwamm oder von Termiten befallen, so haben die für den ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes verantwortlichen Personen unverzüglich ein Fachuntemehmen mit der Bekämpfung und Schadensbeseitigung auf Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung zu beauftragen und der Bauaufsichtsbehörde die Beauftragung sowie den Abschluß der Arbeiten schriftlich anzuzeigen
Wenigstens keine Termiten! Womit man in Sachsen rechnet! Soviel ich weiß, kann es in Hafenstädten Probleme damit geben. Sachsen ist eben gegen alles gewappnet, nur nicht gegen Hochwasser.
Beste Grüße! pm.