Getrocknete Deterrimus-Chips...

Mischi, (vor 8465 Tagen)

Im Rahmen der Diskussion um die Neugestaltung des Kontrollscheines unserer Pilzkontrolle sind mir Fragen über die Zulassung von Speisepilzen aufgetreten.
Bei uns in der Schweiz gibt es eine sogenannte Positivliste mit allen zugelassenen Speisepilzarten. Mich nimmt es Wunder, ob in Deutschland auch eine solche Liste existiert, welche die verschiedenen Arten sogar nach Zucht-, Markt-, Handels- sowie Konservierungsfähigkeit einteilt (sprich: Trocknung, Tiefkühlung, Nasskonservierung, Eignung für Garniermassen)?

Meiner Meinung nach ist die Frage der Genussfähigkeit einer Pilzart sowieso ein recht heikles Thema, denke man nur an die unterschiedliche Berwertung in bekannten Büchern.
Als Beispiel: Hat jamand von Euch schon mal den Pechschwarzen Milchling (L. picinus) verspeist, welcher nach M.Bon (Parey's Buch der Pilze) als ungeniessbar bezeichnet wird? - und nach Bon wird bekanntlich sehr viel als essbar bezeichnet. Auf der Liste der zugelassenen Pilzen ist dieser jedoch als essbar bezeichnet und kann im Grosshandel sowie auf dem Markt verkauft werden, ja könnte sogar als Trockenpilz angeboten werden!!! Ebenso ist es mit anderen Reizkern, wie zum Beispiel dem Fichtenreizker - getrocknete Deterrimus-Chips gefällig? (vielleicht eine Marktlücke)

Kennt sich da jemand aus wie es rechtlich in Deutschland geregelt ist? Habt ihr einen einheitlichen Kontrollschein? Wer bestimmt die Genussfähigkeit vorgelegter Pilzarten?

Gerne erwarte ich Eure Antworten zu diesem Thema.

Mischi

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Re: Getrocknete Deterrimus-Chips...

Peter Reiter, (vor 8465 Tagen) @ Mischi

Im Rahmen der Diskussion um die Neugestaltung des Kontrollscheines unserer
Pilzkontrolle sind mir Fragen über die Zulassung von Speisepilzen
aufgetreten.
Bei uns in der Schweiz gibt es eine sogenannte Positivliste mit allen
zugelassenen Speisepilzarten. Mich nimmt es Wunder, ob in Deutschland auch
eine solche Liste existiert, welche die verschiedenen Arten sogar nach
Zucht-, Markt-, Handels- sowie Konservierungsfähigkeit einteilt (sprich:
Trocknung, Tiefkühlung, Nasskonservierung, Eignung für Garniermassen)?
Meiner Meinung nach ist die Frage der Genussfähigkeit einer Pilzart sowieso
ein recht heikles Thema, denke man nur an die unterschiedliche Berwertung
in bekannten Büchern.
Als Beispiel: Hat jamand von Euch schon mal den Pechschwarzen Milchling (L.
picinus) verspeist, welcher nach M.Bon (Parey's Buch der Pilze) als
ungeniessbar bezeichnet wird? - und nach Bon wird bekanntlich sehr viel
als essbar bezeichnet. Auf der Liste der zugelassenen Pilzen ist dieser
jedoch als essbar bezeichnet und kann im Grosshandel sowie auf dem Markt
verkauft werden, ja könnte sogar als Trockenpilz angeboten werden!!!
Ebenso ist es mit anderen Reizkern, wie zum Beispiel dem Fichtenreizker -
getrocknete Deterrimus-Chips gefällig? (vielleicht eine Marktlücke)
Kennt sich da jemand aus wie es rechtlich in Deutschland geregelt ist? Habt
ihr einen einheitlichen Kontrollschein? Wer bestimmt die Genussfähigkeit
vorgelegter Pilzarten?

Hallo Michel,

bei uns ist dieses Thema auch ein sehr heikles. Es gibt in Deutschland ein Lebensmittelgesetz und im Rahmen dieses Gesetzes auch eine sogenannte Marktpilzordnung. Meines Wissens stammt diese Ordnung ursprünglich aus längst vergangenen Jahrzehnten und entspricht einfach nicht mehr unserem heutigen Wissenstand über Speisepilze und Giftpilze. Aber diese Marktpilzordnung ist eben noch gesetzlich bindend.
Über diese Thematik erfährst du mehr auf der Seite der DGfM (Puplikationen - Mitteilungen Dezember 1996).
Gruß, Peter

Hallo Michel,

in Deutschland gibt es ein Lebensmittelgesetz und im Rahmen dieses Gesetzes gibt es auch eine Marktpilzordnung

Gerne erwarte ich Eure Antworten zu diesem Thema.
Mischi

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Re: Getrocknete Deterrimus-Chips...

Rene, (vor 8465 Tagen) @ Mischi

Meiner Meinung nach ist die Frage der Genussfähigkeit einer Pilzart sowieso
ein recht heikles Thema, denke man nur an die unterschiedliche Berwertung
in bekannten Büchern.

Man bedenke, die Geschmäcker (auch von Mykologen) sind verschieden und einige neigen halt eher zu Experimenten von welchen andere abraten. Aber ich bin auch dafür das man die Geniessbarkeit von Pilzen in den Pilzbüchern etwas differzierter angeht. Ein mögliches Schema wäre;

Guter Speisepilz = ein wahrer Genuss
Speisepilz = füllt den Magen mit verträglicher Genusskomponente
geniessbar = im Falle einer Hungersnot zum Ueberleben anwendbar
ungeniessbar = man stirbt nicht gerade wenn man versucht in einer Hungersnot zu überleben, aber keinesfalls ein Genuss
verdächtig = kann helfen zu überleben, allerdings in manchen Fällen beschleunigt es auch das ableben
giftig = hier sollte man wirklich die Finger davon lassen
tödlich giftig = hier erst recht, ausser man hat das Bedürfnis

Sarkastisch? Mag sein, aber wenn ich so sehe was die Sammler so alles unbedingt verspeisen möchten und was alles auf meine Pilzkontrolle angeschleppt wird aber doch eher real. Doch Aufklärung hilft weiter und meine Sammler sind dabei zu lernen (allerdings stellt sich die Frage aktuell nicht, da es bei uns keine Pilze gibt. Grüsse aus der mykologischen Wüste Ostschweiz)

Gruss René

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Re: Getrocknete Deterrimus-Chips...

Birgit, (vor 8465 Tagen) @ Mischi

Hallo mischi,

Meiner Meinung nach ist die Frage der Genussfähigkeit einer Pilzart sowieso
ein recht heikles Thema, denke man nur an die unterschiedliche Berwertung
in bekannten Büchern.
Als Beispiel: Hat jamand von Euch schon mal den Pechschwarzen Milchling (L.
picinus) verspeist, welcher nach M.Bon (Parey's Buch der Pilze) als
ungeniessbar bezeichnet wird? - und nach Bon wird bekanntlich sehr viel
als essbar bezeichnet.

Da möcht ich dir widersprechen, Pareys Buch der Pilze würd ich als ziemlich vorsichtig bezeichnen, immerhin wird dadrin dringendst vom Genuß des Butterpilzes (Suillus luteus) abgeraten, obwohl es nur 1 Todesfall auf Grund einer allergischen Reaktion gab. Ich hab übrigens den Verdacht, daß einige von den scharfen Milchlingen, die nicht ausdrücklich als giftig bezeichnet sind (als giftig gilt bspw. L. srobiculatus - der grubige Milchling) nach Braten nicht mehr scharf und bitter sind. Dies gilt bspw. für den Pfeffermilchling (L. piperatus) eingeschränkt, den wolligen Milchling (L. vellereus) und eventuell auch für den graugrünen Milchling (L. blennius), bei dem aber noch weitere Selbstversuche ;-) folgen müssen. Zwischen ungenießbar/kein Speisepilz und eßbar läßt sich manchmal schlecht trennen, ich hab neulich z.B. noch mal Riesenporlinge (Meripileus giganteus) gegessen, war da schon etwas zu alt nicht wirklich gut, aber durchaus essbar, der wird auch in vielen Büchern als "kein Speisepilz" tituliert.

Die Marktpilzverordnung ist ja schon angesprochen worden.

Ebenso ist es mit anderen Reizkern, wie zum Beispiel dem Fichtenreizker -
getrocknete Deterrimus-Chips gefällig? (vielleicht eine Marktlücke)

Also gegen Fichtenreizkerchips hätt ich nix einzuwenden, wems schmeckt.... Schaden kann man damit wohl nicht anrichten, außer daß sie wie alle Trockenpilze nicht roh verzehrt werden sollten. Da seh ich wirklich keinen Handlungsbedarf und würde auf die selbstregulierenden Kräfte des Marktes vertrauen ;-).

Gruß

Birgit

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Re: Getrocknete Deterrimus-Chips...

Wolfgang, (vor 8464 Tagen) @ Rene

Man bedenke, die Geschmäcker (auch von Mykologen) sind verschieden und einige
neigen halt eher zu Experimenten von welchen andere abraten. Aber ich bin
auch dafür das man die Geniessbarkeit von Pilzen in den Pilzbüchern etwas
differzierter angeht. Ein mögliches Schema wäre;
Guter Speisepilz = ein wahrer Genuss
Speisepilz = füllt den Magen mit verträglicher Genusskomponente
geniessbar = im Falle einer Hungersnot zum Ueberleben anwendbar
ungeniessbar = man stirbt nicht gerade wenn man versucht in einer Hungersnot
zu überleben, aber keinesfalls ein Genuss
verdächtig = kann helfen zu überleben, allerdings in manchen Fällen
beschleunigt es auch das ableben
giftig = hier sollte man wirklich die Finger davon lassen
tödlich giftig = hier erst recht, ausser man hat das Bedürfnis
Sarkastisch? Mag sein, aber wenn ich so sehe was die Sammler so alles
unbedingt verspeisen möchten und was alles auf meine Pilzkontrolle
angeschleppt wird aber doch eher real. Doch Aufklärung hilft weiter und
meine Sammler sind dabei zu lernen (allerdings stellt sich die Frage
aktuell nicht, da es bei uns keine Pilze gibt. Grüsse aus der
mykologischen Wüste Ostschweiz)
Gruss René

Hallo René,

da es derzeit in Mitteleuropa nicht so nach Hungersnöten aussieht, reicht wohl das einfachere Schema, das sich auch immer weiter durchsetzt:

- Speisepilz = lohnt sich zu sammeln, nach allgemeinem Geschmack - wenn sich für Wenige das Sammeln von Ockertäublingen oder Rotfussröhrlingen lohnt, so ist doch der Mehrheit der erste zu kratzig und der zweite zu schleimig. Eine weitere Unterteilung lohnt nicht: ob der Speisewert von Steinpilzen als gut oder sehr gut oder mit ***** bewertet wird, soll doch jeder individuell herausfinden.

- kein Speisepilz = lohnt sich nicht zu sammeln, oder ist sehr selten und zu schonen.

- giftig = Verzehr kann Beschwerden auslösen

- tödlich giftig = Finger Weg!