seltsame Reaktion auf meinen Artikel:
hier noch eine höchst irritierende Reaktion auf meine Cordyceps-Veröffentlichung eines Zuständigen Herrn beim Basler Lebensmittelinspektorat.
Er interpretierte meinen Artikel wohl als Werbung für Cordyceps:
Auf Seite 260 der SZP Nr. 6/2003 ist ein Artikel abgedruckt über Codyceps
sinensis und daraus hergestellte Produkte, welche auch deutlich abgebildet
sind.
Leider sind in dem mehrseitigen Artikel keinerlei Hinweise zu finden, dass
dieser Pilz und daraus hergestellte Produkte in der Schweiz als Lebensmittel
nicht verkehrsfähig sind. (Grundlage = Pilzverordnung) Wir möchten Sie
bitten, in Zukunft die Artikel in dieser Zeitschrift auch bezüglich
lebensmittelrechtlichen Aspekten zu prüfen, bevor sie abgedruckt werden.
Besten Dank und mit freundlichen Grüssen
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***** ****, Lebensmittelinspektor und Pilzkontrolleur
Kantonales Laboratorium Basel-Stadt
Lebensmittelinspektorat
Kannenfeldstr.2, Postfach, 4012 Basel