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Re: ... Pilzbuchwerbung

Der Juergen, (vor 7390 Tagen) @ Blausprödler

Hallo Wolfgang,

ich sehe deine Ablichtungen der vier Bücher als Werbung und nicht als
Urheberrechtsverletzung. Schließlich ging es mit deinem Beitrag nicht um
das kopieren von geistigem Eigentum sondern um einen Vergleich zwischen 4
Fachbüchern.

Persönliches Rechtsempfinden und "Juristerei" gehen oft auseinander, das kann ich gut verstehen, schließlich wurde hier ja niemand direkt geschädigt. Dennoch ist diese "Werbung" - die ja eigentlich keine Werbung ist, sondern eine Buchbesprechung - juristisch ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Bei Werbung oder Buchbesprechungen gibt der Urheber die Erlaubnis Auszüge seines Werkes veröffentlichen zu dürfen. Buch- und Versandverlage erhalten Werbematerialien; sie sind nicht befugt eigenes Werbematerial herzustellen - das gilt auch für andere Branchen (Kinowerbung z.B.). Stell Dir mal den Fall vor, dass jeder für seine "Werbungs-zwecke" oder "Buchbesprechungen" sein eigenes Werbematerial kopieren darf, und dass es apriori erlaubt wäre eine Seite aus dem Inhalt eines fremden Werkes zu veröffentlichen - im nu wäre das ganze Werk aus unterschiedlichsten Quellen erhältlich.

Dein raffiniertes Beispiel mit der Filmsequenz, die ein Urheberrechtlich geschütztes Plakat zeigt, ist ein Sonderfall. Der Film ist ein eigenständiges Werk, welches eine Schöpfungshöhe erreicht und daher auf das "Zitat", seinem künstlerischem Wesen nach nicht angewiesen ist, es gilt hier als "unwesentliches Beiwerk" (es könnte aber auch als "Schleichwerbung" ausgelegt werden:-). Es ist alles nicht so einfach, wie man es gerne hätte.

Grüßle
Juergen

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