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Re: Sensationeller Fund und wichtige Frage

Wolfgang P., (vor 6245 Tagen) 1.082 Beiträge @ Joschi Siembida

Hallo Hagen & Gábor,
bin mir zwar nicht ganz sicher, aber soweit ich mich erinnere sind diese
Regelungen nicht in allen Bundesländern gleich.

Hallo,

Boletus (alle Arten) stehen im BUNDES(!)-Naturschutzgesetz unter den besonders geschützten Arten - warum auch immer. Dort ist auch die Ausnahme für privaten Bedarf in ortsüblichen Mengen geregelt.

Allein über "ortsübliche Menge" , und über Ausnahmegenehmigungen, entscheiden Behörden auf Landesebene bzw. darunter.

Grüße,

Wolfgang

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