Re: Sensationeller Fund und wichtige Frage
Hallo Hagen & Gábor,
bin mir zwar nicht ganz sicher, aber soweit ich mich erinnere sind diese
Regelungen nicht in allen Bundesländern gleich.
Hallo,
Boletus (alle Arten) stehen im BUNDES(!)-Naturschutzgesetz unter den besonders geschützten Arten - warum auch immer. Dort ist auch die Ausnahme für privaten Bedarf in ortsüblichen Mengen geregelt.
Allein über "ortsübliche Menge" , und über Ausnahmegenehmigungen, entscheiden Behörden auf Landesebene bzw. darunter.
Grüße,
Wolfgang