Re: Notwehr im Wald

Birgit, (vor 9835 Tagen) @ Thomas Pruß

Hallo Thomas,

Notwehr umfaßt jede Handlung, die darauf abzielt das eigene oder das Leben eines anderen, die Beschädigung einer Sache oder gar der Ehre abzuwenden.
Sprich: Wer verhindern will, dass jemand einen anderen mit dem Auto überkacheln will, indem er gegen das Auto tritt, handelt in Notwehr und geht straffrei aus. Die Frage ist nur, wie effizient so ein Tritt ist.

Nein Thomas, das bezog sich auch einen realen Fall, der vor Gericht verhandelt wurde. Das Gericht entschied auf Schadensersatz der durch meinen Bekannten zu leisten war. Begündung: ein Tritt gegen ein AUto ist keine geeignete Maßnahme ein Auto zu stoppen. Auf die Frage meines Bekannten
wie er denn hätte vorgehen sollen, kam der gerichtliche (!) Vorschlag mit der Pistole!

Servus

Birgit

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