Re: Was hättet ihr getan?

Huperzia ⌂, (vor 8890 Tagen) @ Huperzia

§676 BGB: (Keine Haftung für Rat oder Empfehlung)
Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet
der sich aus einem Vertragsverhältnis oder einer unerlaubten Handlung
ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatze des aus der Befolgung des Rates
oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.
@Georg: Hast du ausreichend deutlich gemacht, daß du nicht sagen kannst,
welcher Pilz es war und du nur annimmst daß er ungiftig ist?
Viele Grüße,
Tanja

Wenn du als Pilzberater aufgetreten bist, sieht es anders aus. :-(

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