Danke Ralph ;-)
Wenn du als Pilzberater aufgetreten bist, sieht es anders aus.
Ja, ich denke das genau ist der Knackpunkt.
Wenn der Ratsuchende davon ausgehen kann, sich qualifizierten Rat zu holen (Pilzberater = Fachmann), dann wird ein Gericht das anders beurteilen als wenn der Ratsuchende sich an irgendjemanden der ihm gerade über den Weg lief gewandt hätte.
Aber auch Georg muss ich recht geben, man muss auch nicht übertreiben. Wenn Kinder an Pilzen naschen, dann essen sie ja keine größeren Mengen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass eine Kostprobe à la Täublingstest vom Grünen Knollenblätterpilz trotz Runterschluckens völlig ohne irgendwelche Wirkung blieb. Also sollte man sich wirklich nicht allzu stark aufregen.
Ich lasse mir trotzdem IMMER die Pilze bringen, aleine schon um den Leuten sagen zu können ob in ihrem Garten (und darum handelt es sich ja meist) giftige Pilze wachsen die sie vielleicht besser aus der Reichweite ihrer Kleinen räumen. Einzige bisherige Ausnahme war eine Kindergärtnerin, deren Zögling einen harten konsolenartigen Pilz der am Pfosten ihres Zaunes wuchs abgeleckt hatte. Nachdem der Zimtfarbene Weichporling definitiv ausschied verzichtete ich darauf die Frau quer durch Stuttgart zu schicken um mir irgendeinen Zaunblättling oder sowas zeigen zu lassen.
Gruß,
Andreas
